Maske im Schulunterricht
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Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen nach Weilheimer Masken-Urteil

Das Urteil machte Schlagzeilen: Eine Familienrichterin in Oberbayern befreite ein Kind von der Pflicht, in seiner Schule eine Maske zu tragen. Jetzt ist diese umstrittene Entscheidung ein Fall für die Staatsanwaltschaft geworden.

Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin.

Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung

"Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab" , so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.

Von der Maskenpflicht befreit

Das Familiengericht in Weilheim hatte ein Kind Mitte April von der Maskenpflicht in seiner Schule in Schlehdorf befreit. Geklagt hatten die Eltern. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Leitung der Realschule dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Nur eine Einzelfallfallentscheidung

Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Das bayerische Kultusministerium hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten.

Vorwurf der Rechtsbeugung auch in Weimar

In Thüringen prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt ebenfalls, ob sie nach einem ähnlichen, sehr umstrittenen Urteil in Weimar nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung Ermittlungen gegen den zuständigen Richter aufnimmt. Auch in Weimar hatte das Familiengericht gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden und damit bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" an der Entscheidung angemeldet.

Antragsflut bei Gerichten wegen Weilheim und Weimar

Die beiden höchst umstrittenen Urteile haben bei vielen Amtsgerichten für eine Flut an ähnlich oder gleich lautenden Anträgen geführt. Es existierten dafür Online-Vordrucke, so das Amtsgericht Miesbach in einer Pressemitteilung.

Unter Verwendung von dpa-Material

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