Angeklagter vor Gericht mit Verteidiger.
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Der Maishäckslerprozess geht weiter: War es versuchter Totschlag?

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Maishäckslerprozess geht weiter: War es versuchter Totschlag?

Ein Mann soll Gegenstände auf Maisfeldern deponiert haben. Wollte er damit nur Maishäcksler beschädigen oder wusste er, dass dies auch sehr gefährlich für Menschen sein könnte? Das soll das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth klären.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Es geht "nur" um die Sabotage von Maishäckslern, trotzdem ist das Medieninteresse am Landgericht Nürnberg-Fürth groß. Zugegeben – es ist alles auch etwas skurril. Eigentlich stand der 69-jährige Angeklagte im Februar vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch und musste sich wegen Sachbeschädigung verantworten.

Zum Urteil kam es aber gar nicht erst. Denn durch Äußerungen wie "mir war alles Wurst" und "wie du mir, so ich dir" kam die Vermutung auf, dass dem Landwirt die Gefahren seiner Aktionen für Menschen durchaus bewusst waren. Damit prüft das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth seit heute, ob es doch versuchter Totschlag war.

Hintergrund: Sabotagen im Jahr 2019

Zwischen März und September 2019 soll der 69-jährige Angeklagte aus Wilhelmsdorf (Lkr. Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim) teils alleine, teils mit seinem jüngeren Bruder Nägel, Hölzer und Metallteile auf Maisfeldern deponiert haben. Dies hatte zur Folge, dass Maishäcksler durch die Gegenstände teilweise stark beschädigt wurden.

Beim ersten Prozess gegen beide Brüder im Mai 2022 erschien der 69-Jährige gar nicht erst. Sein 64-jähriger Bruder wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil er Berufung einlegte. Das Verfahren konnte jedoch wegen Erkrankung des 64-Jährigen noch nicht fortgesetzt werden.

Erst kam er nicht, dann zu spät

Der aktuell angeklagte 69-Jährige erhielt nach seinem Nichterscheinen im Mai 2022 einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter Sachbeschädigung. Die darin angedachte Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung lehnte er ab, weshalb es zum Prozess gegen ihn allein im Februar 2023 am Amtsgericht in Neustadt an der Aisch kam.

Diesmal erschien er zwar, allerdings zu spät. Seinen schlechten ersten Eindruck konnte er auch im weiteren Verlauf nicht wettmachen. Er äußerte sich unhöflich, wollte seine Sonnenbrille nicht abnehmen und ging sogar im Publikum verbal auf den Landwirt los, den er sabotierte.

Landwirt gab Sabotage zu

Der Angeklagte räumte damals, im Februar 2023 ein, dass er an zwei der insgesamt fünf Sabotageaktionen beteiligt war. Seine DNA und die seines Bruders wurden laut Polizei auch an den Gegenständen gefunden, ebenso wie das Material dafür auf seinem Hof. Die Nägel und Metallstücke waren so verpackt, dass der Metalldetektor des Maishäckslers nicht auslösen konnte.

"Wie du mir, so ich dir"

Am heutigen ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gab sich der angeklagte Landwirt erstaunlich ruhig. Verbale Pöbeleien wie noch im ersten Prozess blieben aus. Seine Anwälte ließen mitteilen, dass er sich nicht weiter zu den Vorwürfen äußern wird.

Im Februar hatte er als Grund für sein Handeln seinen Ärger über den Landwirt genannt, auf dessen Feld er die Gegenstände deponierte. Immer wieder sei dieser absichtlich mit hoher Geschwindigkeit an seinem Hof vorbeigefahren, so dass meterhohe Staubwolken aufgewirbelt würden. Diese führten bei ihm zu Problemen mit den Augen und Atemwegen. Außerdem habe der Landwirt ihn einmal angeblich totfahren wollen. Dann äußerte der 69-Jährige, dass ihm die Gefahren seiner Aktionen "Wurst" seien. Und er zitierte die Worte "wie du mir, so ich dir".

Staatsanwaltschaft fordert Prüfung auf versuchten Totschlag

Im Februar bot das Amtsgericht Neustadt dem Angeklagten an, doch noch die Bewährungsstrafe aus dem Strafbefehl anzunehmen. Dies lehnte er aber mehrfach ab. Stattdessen machte er auf Nachfragen weiterhin deutlich, dass ihm die Gefahren für Menschen durch seine Sabotage durchaus bewusst waren. Die Staatsanwältin forderte daher, den Sachverhalt auf versuchten Totschlag statt nur auf Sachbeschädigung und versuchter Sachbeschädigung zu prüfen. Weil die Strafgewalt eines Amtsgerichts für einen solchen Tatvorwurf nicht ausreicht, wanderte das Verfahren vor das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth.

Bis Mitte Dezember sind in dem Fall acht Verhandlungstage angesetzt.

Der Angeklagte sitzt mit seinen Verteidigern im Gerichtssaal am Landgericht Nürnberg-Fürth.
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