Brennende Straßenlampen in der Nacht.
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Lichtverschmutzung: Müssen Straßenlampen nachts brennen?

Sind Gemeinden verpflichtet, nachts die Straßenlaternen brennen zu lassen? Nein, sagt der oberbayerische Verein "Paten der Nacht", der gegen Lichtverschmutzung kämpft. Er hat diese Frage von einem Anwalt aus Rosenheim rechtlich einordnen lassen.

Ein Nachtfalter irrt stundenlang um eine Straßenlaterne, bis er erschöpft zu Boden fällt und stirbt. Das müsste nicht sein, sagen die "Paten der Nacht". Die Initiative, die in Rimsting im Landkreis Rosenheim gegründet wurde und deutschlandweit tätig ist, will auf die Lichtverschmutzung und ihre Folgen aufmerksam machen.

Kommunen fürchten Regressansprüche

Viele Gemeinden würden sich nicht im Kampf gegen Lichtverschmutzung beteiligen, weil sie fürchteten, bei eventuellen Unfällen haftbar gemacht zu werden, wenn sie nachts die Straßenlaternen ausschalten, erklärt Manuel Philipp von den "Paten der Nacht". Deswegen habe man die Frage der Straßenbeleuchtungspflicht grundlegend prüfen lassen.

Gilt eine generelle Beleuchtungspflicht für öffentliche Flächen?

Der Rosenheimer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolf Herkner kommt für die "Paten der Nacht" zu dem Schluss, dass es keine generelle Beleuchtungspflicht für öffentliche Flächen gibt. In nur vier von 16 Bundesländern werde die Beleuchtung zur öffentlich-rechtlichen Pflicht gemacht, so auch in Bayern.

Einschränkung im Gesetz gibt offenbar Spielraum

Im Straßen- und Wegegesetz gebe es allerdings folgende Einschränkung: "Ist die jeweilige Maßnahme nicht 'dringend erforderlich', wird sie auch nicht zur gemeindlichen Pflicht" ( Art. 51 Abs. 1 S. 1 des Straßen- und Wegegesetzes).

Wolf Herkner folgert daraus, dass viele Straßenlaternen beispielsweise in den verkehrsarmen frühen Morgenstunden gedimmt oder abgeschaltet werden könnten, "ohne dass eine Angst vor Prozessen begründet wäre". Und er ist der Meinung, dass an vielen Stellen gar keine Laterne errichtet werden müsste.

Kommunen für Kampf gegen Lichtverschmutzung gewinnen

Entstanden ist nun eine dreißig Seiten umfassende Handreichung für Kommunen in allen sechzehn Bundesländern. Sie kann auf der Internetseite des Vereins heruntergeladen werden.

Damit wollen die "Paten der Nacht" jetzt Kommunen überzeugen und sie für den Kampf gegen die Lichtverschmutzung gewinnen.

Jeder kann mitmachen

Die nächste "Licht-Aus-Aktion", die Earth Night, findet am 7. September um 22 Uhr statt. Jeder kann dabei mitmachen und die ganze Nacht über das eigene Licht reduzieren.

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