Josef Schuster hatte Gedeon Anfang 2017 so bezeichnet, weil der Afd-Politiker den Holocaust in der Vergangenheit relativiert und bagatellisiert hatte. Das Gericht wies die Klage Gedeons nun ab. Es bewertet Schusters Aussage als zulässige Meinungsäußerung.
Angriffe auf Juden keine Seltenheit
"In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr." Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Schoa und physische Angriffe auf Juden seien mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr, so Schuster weiter. Josef Schuster ist Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Vorsitzender der jüdischen Kultusgemeinden in Bayern und Vorsitzender der jüdischen Kultusgemeinde für Würzburg und Unterfranken.