Symbolbild: Mountainbiker im Wald
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Der geplante Mountainbike-Park am Großen Kornberg im Fichtelgebirge ist vorerst gestoppt. (Symbolbild)

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Kornberg: Gericht stoppt Mountainbike-Park im Fichtelgebirge

Die Pläne für einen Mountainbike-Park am Großen Kornberg im Fichtelgebirge liegen vorerst auf Eis. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) begrüßt die Entscheidung, übt aber auch Kritik.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen vorläufigen Baustopp für den geplanten Mountainbike-Park auf dem Großen Kornberg im Fichtelgebirge verhängt. Das Gericht hat nach mehreren Monaten Prüfung demnach am Montag dem Eilantrag des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage des LBV gegen die Baugenehmigung des Mountainbike-Parks auf dem Kornberg angeordnet. So teilt es das Gericht am Dienstagvormittag mit.

Gericht: Baugenehmigungsbescheid nicht ausreichend bestimmt

Nachdem außergerichtliche Gespräche der Beteiligten keine Einigung gebracht hätten, habe das Verwaltungsgericht Bayreuth nun über den Eilantrag entschieden. Ausschlaggebend war für das Gericht dabei, dass der Baugenehmigungsbescheid vom Landratsamt Wunsiedel in wesentlichen Punkten nicht ausreichend bestimmt sei. Die eingereichten Bauvorlagen enthielten kein Betriebskonzept, das Art und Weise der Nutzung des geplanten Mountainbike-Parks in ausreichendem Umfang beschreiben würde, heißt es weiter. Konkret formuliert: Es bleibt unklar, ob ein eingezäuntes Areal mit Eintrittsgeldern vorgesehen ist oder es eher ein offenes Konzept sein soll.

Auch wie viele Menschen den Park gleichzeitig nutzen könnten bleibe offen. Das Konzept sei schlichtweg zu unkonkret, so Phillip Hetzel, Sprecher des Gerichts, zum BR. Es könne daher nicht abschließend beurteilt werden, ob das Vorhaben zulässig sei.

"Die Baugenehmigung erweist sich damit – ungeachtet gewisser Zweifel an einer Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich – bereits in formeller Hinsicht als rechtswidrig." Verwaltungsgericht Bayreuth

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Zweckverband, in dem sich die Landkreise Hof und Wunsiedel zusammengeschlossen haben und der den Mountainbike-Park plant, hat noch die Möglichkeit Beschwerde bei der nächsten Instanz – dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München – einzulegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen.

LBV begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth begrüßt, die Baugenehmigung für einen Mountainbike-Park am Großen Kornberg im Landkreis Wunsiedel vorerst zurückzuweisen. Auch wenn in erster Linie aus formalen Gründen der Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts Wunsiedel für unwirksam erklärt worden sei, befürwortete der LBV die Gerichtsentscheidung. Das teilte der Naturschutzverband noch Dienstag in Hilpoltstein in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth mit. Der LBV war in einem Eilverfahren gegen den geplanten Mountainpark-Park vor Gericht gezogen.

Gericht: Auswirkungen auf Fauna und Flora sind bedacht

In einer Pressemitteilung hat das Gericht aber auch durchblicken lassen, dass es gegen das Projekt an sich keine tiefgreifenden rechtlichen Bedenken gebe: Die Auswirkungen auf Flora und Fauna seien erfasst worden, die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft würden ausreichend kompensiert.

LBV: Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt nicht berücksichtig

Der LBV sieht das jedoch anders. Im Gegensatz zum Gericht vertritt der LBV die Auffassung, dass bei einer naturschutzrechtlichen Begutachtung Mindeststandards unbedingt eingehalten werden müssten. "Die artenschutzrechtliche Prüfung im Fall Kornberg enthält eklatante methodische Fehler und berücksichtigt Auswirkungen auf geschützte Arten nur unzureichend." Der LBV erwartet eine Änderung des Bauantrages mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung, so der Naturschutzverband in seiner Stellungnahme zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Nach Ansicht des LBV sei nicht geprüft worden, ob sich durch den Bau eines Mountainbike-Parks der Lebensraum von Auerhuhn, Weißrückenspecht und verschiedene Eulenarten verschlechtere.

Auch Zweckverband reagiert auf Gerichtsentscheidung

Der Zweckverband, in dem die Landkreise Hof und Wunsiedel zusammengeschlossen sind und der den Mountainbike-Park plant, hat sich ebenfalls zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth geäußert. Man werde gemeinsam Maßnahmen besprechen, um den Ausführungen des Gerichts zu formellen Fragen Rechnung zu tragen. Wichtig sei, dass hinsichtlich der Themen Umwelt und Naturschutz bei der Entwicklung des Projekts nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts alle Belange ordnungsgemäß berücksichtigt seien. Dies gelte auch für die kartierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Der Große Kornberg im Fichtelgebirge

In dem Zweckverband arbeiten die Landkreise Wunsiedel und Hof gemeinsam an der Erschließung des Kornbergs. Wunsiedel Landrat Peter Berek (CSU) ist Chef des Zweckverbandes. Das geplante Projekt am Großen Kornberg umfasst ein etwa 22 Hektar großes, aktuell weitgehend bewaldetes Areal, das sich im Wesentlichen auf das Gebiet des Landkreises Hof, zum Teil aber auch auf Flächen des Landkreises Wunsiedel erstreckt. Dort soll ein aus einem zusammenhängenden Streckennetz bestehender Mountainbike-Park errichtet werden. Bereits jetzt ist dort ein Skilift installiert, kürzlich wurde das Kornberghaus mit gastronomischem Angebot eröffnet.

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