Leere Stühle in einem Veranstaltungssaal.
Bildrechte: BR/Lisa Hinder

Während Corona sind viele Konzertsäle leer geblieben. (Symbolbild)

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Kein Konzert wegen Corona - und kein Geld zurück?

Während der Pandemie sind viele Konzerte oder Veranstaltungen verschoben und letztlich abgesagt worden. Ticketvermittler erstatten für ausgefallene Veranstaltungen oft aber nicht den vollen Ticket-Preis. Ist das rechtens und was kann man tun?

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Viele Menschen haben während der Corona-Zeit Konzertkarten gekauft für Live-Events, die dann wegen der Pandemie nicht stattgefunden haben. Und viele stellen heute fest, dass die Rückerstattung des Geldes von den Veranstaltern oder den Ticketvermittlern nicht leicht ist.

Verbraucherzentrale: "Beschwerden reißen nicht ab"

Die Verbraucherzentrale Bayern kann in diesen Fällen helfen, denn es melden sich viele Verbraucher, die entweder gar kein Geld oder nur einen Teil der gesamten Ticketpreise zurückerhalten. Auch in Niederbayern gab es bereits solche Fälle, so die Verbraucherzentrale. Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden, nur so viel: "Die Beschwerden reißen nicht ab."

Ticketvermittler behalten sich einen Restbetrag ein - meist die sogenannte Vermittlungsgebühr, die sich zwischen sechs und 15 Prozent des Ticketpreises bewegt, was bei einem Ticket auch 40 Euro ausmachen kann. Ist das rechtens?

Die Verbraucherzentrale Bayern sagt: Nein. "Die Veranstalter versuchen mitzuverdienen, indem sie Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren verlangen und in den AGB behaupten, dass diese trotz Rückabwicklung angefallen seien."

Vergangenes Jahr hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen daher gegen die Münchner Ticketagentur Eventim geklagt. Nach dem Urteil des Landgerichts München dürfen Tickethändler für abgesagte Veranstaltungen oder Konzerte nicht automatisch Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren behalten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Verbraucherzentrale rät, hartnäckig zu bleiben

Was also als Betroffener tun? Die Verbraucherzentrale Bayern rät, hartnäckig zu bleiben, sich nicht abwimmeln zu lassen und die volle Gebühr vom Tickethändler einzufordern. Dafür hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf ihrer Homepage veröffentlicht - in diesem Brief wird auch auf das Urteil des Landgerichts München eingegangen. Zudem wird eine Rückzahlungsfrist in dem Schreiben gesetzt.

Der Musterbrief kann von Betroffenen runtergeladen und ausgefüllt werden, um dann an den Ticketvermittler geschickt zu werden. Viele Verbraucher hätten den Musterbrief bereits verwendet, wie es von der Verbraucherzentrale Bayern heißt: "Bisher haben wir lediglich eine negative Rückmeldung erhalten, ansonsten klappt das meist und wir bekommen positives Feedback."

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!