Viele Menschen haben während der Corona-Zeit Konzertkarten gekauft für Live-Events, die dann wegen der Pandemie nicht stattgefunden haben. Und viele stellen heute fest, dass die Rückerstattung des Geldes von den Veranstaltern oder den Ticketvermittlern nicht leicht ist.
Verbraucherzentrale: "Beschwerden reißen nicht ab"
Die Verbraucherzentrale Bayern kann in diesen Fällen helfen, denn es melden sich viele Verbraucher, die entweder gar kein Geld oder nur einen Teil der gesamten Ticketpreise zurückerhalten. Auch in Niederbayern gab es bereits solche Fälle, so die Verbraucherzentrale. Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden, nur so viel: "Die Beschwerden reißen nicht ab."
Ticketvermittler behalten sich einen Restbetrag ein - meist die sogenannte Vermittlungsgebühr, die sich zwischen sechs und 15 Prozent des Ticketpreises bewegt, was bei einem Ticket auch 40 Euro ausmachen kann. Ist das rechtens?
Die Verbraucherzentrale Bayern sagt: Nein. "Die Veranstalter versuchen mitzuverdienen, indem sie Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren verlangen und in den AGB behaupten, dass diese trotz Rückabwicklung angefallen seien."
Vergangenes Jahr hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen daher gegen die Münchner Ticketagentur Eventim geklagt. Nach dem Urteil des Landgerichts München dürfen Tickethändler für abgesagte Veranstaltungen oder Konzerte nicht automatisch Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren behalten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Verbraucherzentrale rät, hartnäckig zu bleiben
Was also als Betroffener tun? Die Verbraucherzentrale Bayern rät, hartnäckig zu bleiben, sich nicht abwimmeln zu lassen und die volle Gebühr vom Tickethändler einzufordern. Dafür hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf ihrer Homepage veröffentlicht - in diesem Brief wird auch auf das Urteil des Landgerichts München eingegangen. Zudem wird eine Rückzahlungsfrist in dem Schreiben gesetzt.
Der Musterbrief kann von Betroffenen runtergeladen und ausgefüllt werden, um dann an den Ticketvermittler geschickt zu werden. Viele Verbraucher hätten den Musterbrief bereits verwendet, wie es von der Verbraucherzentrale Bayern heißt: "Bisher haben wir lediglich eine negative Rückmeldung erhalten, ansonsten klappt das meist und wir bekommen positives Feedback."
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