Der ehemalige Polizist (rechts) mit seinem Anwalt auf der Anklagebank
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Hochrangiger Oberpfälzer Polizist wegen Beleidigung verurteilt

Weil er eine Kollegin mit einer sexuellen Anspielung beleidigt hat, ist ein ehemaliger hoher Beamter aus dem Polizeipräsidium Oberpfalz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Intern sollen gegen den Mann weitere Vorwürfe erhoben worden sein.

Ein hochrangiger, mittlerweile pensionierter Polizist aus dem Oberpfälzer Polizeipräsidium ist wegen Beleidigung vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Beamte eine Mitarbeiterin frauenfeindlich beleidigt hat.

Sexistische Anspielungen gegen Kollegin

Er hatte bis zu seiner Pensionierung im direkten Umfeld des Oberpfälzer Polizeipräsidenten gearbeitet und dort eine leitende Position inne. In einer dienstlichen Besprechung im Präsidium wurde über eine Polizeimeldung berichtet, in der ein gefundenes Sexspielzeug thematisiert wurde. Der Polizist sagte daraufhin in der Runde zu einer Kollegin: "Das wäre jetzt was für dich, da kannst du uns sicher was dazu sagen."

In einem zweiten Fall soll der Beamte sich abfällig über den Po einer Kollegin geäußert haben und diesen als "fetten" oder "dicken Arsch" bezeichnet haben. Das Verfahren in diesem zweiten Fall wurde mit Blick auf die Verurteilung der ersten Tat aber eingestellt. Intern sollen gegen den Mann weitere Vorwürfe erhoben worden sein.

Verurteilter entschuldigte sich

Der ehemalige Polizist muss nun eine Geldstrafe in Gesamthöhe von 5.100 Euro zahlen. Das heutige Urteil verfolgten auch ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Angeklagten, darunter auch Betroffene, die sich intern gegen ihren Vorgesetzten gewehrt hatten. Der Verurteilte hatte in seinem Schlusswort vor Gericht gesagt, dass es ihm "von Herzen leid" tue, sollte er jemandem zu nahe getreten sein.

Polizeipräsidium Oberpfalz: "Wider geltenden Verhaltensstandards"

Auch das Polizeipräsidium Oberpfalz nahm Stellung zu der Verurteilung des ehemaligen Polizeibeamten: "Zunächst ist festzuhalten, dass derartige Verhaltensweisen den innerhalb der Bayerischen Polizei geltenden Verhaltensstandards zuwiderlaufen und mit unserem Führungsverständnis nicht in Einklang zu bringen sind", so das Polizeipräsidium auf BR-Anfrage. "Wir bitten aber um Verständnis, dass wir uns zu einer Entscheidung des Gerichts nicht äußern.“

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