2G-Regel im Einzelhandel - in Bayern gilt sie nicht mehr
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Wegfall der 2G-Regel beschert bayerischen Einzelhändlern Kunden aus anderen Ländern

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Wegfall von 2G führt zu Einkaufstourismus nach Bayern

In Bayern wurde die 2G-Regel im Einzelhandel vom Verwaltungsgerichtshof gekippt. Anderswo gilt diese Vorgabe noch, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Das beschert den Ladenbesitzern im Freistaat nun zusätzliche Geschäfte.

Im baden-württembergischen Ulm gilt im Einzelhandel noch die 2G-Regel - nur wer geimpft oder genesen ist, darf in den Läden einkaufen. Im benachbarten Neu-Ulm, in Bayern, gibt es keine Zugangsbeschränkungen für die Kunden mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Verordnung im Freistaat gekippt, wobei im Handel die FFP2-Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die die maximal erlaubte Personenzahlen pro Quadratmeter weiterhin gelten.

Kunden kaufen lieber in Bayern ein

Der Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW), Herman Hutter, bezeichnet diese Situation als absurd. "Dieser Zustand ist nicht tragbar und führt dazu, dass dem ohnehin schon stark angeschlagenen baden-württembergischen Einzelhandel dringend benötigter Umsatz verloren geht", sagte Hutter. Kunden aus grenznahen Gebieten würden durch die erleichterten Bedingungen in Bayern mehr als bisher dort einkaufen.

FDP fordert Wegfall von 2G in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg müsse 2G im Einzelhandel wegfallen, fordert der Fraktionschef der FDP im baden-württembergischen Landtag, Hans-Ulrich Rülke. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) solle die Maßnahme verwerfen und damit Einkaufstourismus in benachbarte Bundesländer vermeiden, so Rülke.

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