Bach, umgeben von Bäumen
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Der Vogellohbach fließt bei Hahnbach durch den Erlen-Feuchtwald.

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Gesetz gibt Naturschützern Vorkaufsrecht bei Grundstücken

Ein wenig bekanntes Vorkaufsrecht für ein Grundstück sorgt in Hahnbach in der Oberpfalz für Ärger. Naturschutzverbände haben damit die Möglichkeit, sich Grundstücke zum Erhalt schützenswerter Natur zu sichern. Andere Bieter schauen dann in die Röhre.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Der Ärger von Josef Moosburger ist inzwischen weitgehend wieder verflogen. Dennoch will er, dass alle potenziellen Grundstücksverkäufer in Bayern wissen, was ihm passiert ist.

Ein Bekannter hatte ihm ein Grundstück zum Kauf angeboten. Moosburger, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Hahnbach, griff zu. Denn er veredelt gerne Obstbäume und suchte für seine 40 verschiedenen Sorten im Garten Platz. Doch das Grundstück gehört inzwischen nicht mehr ihm, sondern dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz.

Wenig bekannte Regelung

Möglich gemacht hat das ein Vorkaufsrecht, das bei Grundstücksverkäufen eintreten kann. Im Bayerischen Naturschutzgesetz, §39, ist verankert, dass der Freistaat unter bestimmten naturschutzrechtlichen Kriterien das Vorkaufsrecht für Grundstücke hat. Ziel dieses Rechts ist es laut Umweltministerium, Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege dauerhaft zu sichern.

Feststellen muss das Vorkaufsrecht die Untere Naturschutzbehörde, also das Landratsamt. Im Fall von Josef Moosburger wurden die 5.000 Quadratmeter am Vogellohbach von der Behörde als Erlen-Feuchtwald eingestuft und deshalb als schützenswert. Das Vorkaufsrecht kann der Freistaat dann an gemeinnützige Naturschutzvereine abtreten. In diesem Fall wurde dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) das Grundstück angeboten.

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Josef Moosburger aus Hahnbach hatte den Erlenwald gekauft, der jetzt dem LBV gehört.

LBV besitzt 2.600 Hektar Flächen

Etwa fünf Mal pro Jahr geht eine Fläche auf diesem Weg in das Eigentum des LBV über, sagt Christoph Bauer vom LBV Oberpfalz. Insgesamt hat der Landesbund 2.600 Hektar Fläche im Eigentum. Dazu kommen etwa 800 Hektar, die gepachtet sind. Dazu gehören Waldgebiete, ein Steinbruch in der Oberpfalz, Magerrasenflächen, Teichgebiete aber auch Auenwälder.

Auch der Bund Naturschutz kommt auf dieselbe Weise an neue Grundstücksflächen, aber im Schnitt nur etwa dreimal pro Jahr, so Stefan Maurer, der für die Liegenschaften zuständig ist. Der Bund Naturschutz hat nach eigenen Angaben 2.700 Hektar Land, die ihm in Bayern gehören, und etwa 600 Hektar gepachtet. Ein Drittel der Eigentumsflächen seien Moore oder auch Waldgebiete.

Teils kümmern sich Ehrenamtliche um Pflege

Die Vereine und Verbände prüfen, wenn ein Vorkaufsrecht besteht, ob es in ihre Naturschutzziele passt und kaufen die Flächen dann an, meist gefördert von der öffentlichen Hand. "Für uns ist es wichtig, dass wir ein Netz an bestimmten Schutzgebieten schaffen. Dass bestimmte Lebensraumtypen, die einfach auch durch den Flächenfraß immer zerstückelter werden, immer seltener werden. Dass die sinnvoll miteinander vernetzt werden als Trittsteinbiotope", sagt Christoph Bauer vom LBV.

Gepflegt werden die Flächen des Bund Naturschutz dann von dessen Ehrenamtlichen. Der LBV greift auch auf seine Mitglieder jeweils vor Ort zurück oder auf Landschaftspflegeverbände. Auch Bio-Landwirte pachten und bewirtschaften die Flächen des Bund Naturschutz und des LBV.

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Christoph Bauer vom LBV in der Oberpfalz.

Grundstück als Geschenk

In den meisten Fällen kommen Grundstücksverkäufer sogar direkt auf die Naturschutzverbände zu, um ihnen Flächen anzubieten, bestätigen LBV und Bund Naturschutz.  Oft würden ihnen Grundstück auch geschenkt oder vererbt. Das nehme in den vergangenen Jahren zu, sagt Stefan Maurer. Meist hat es den Grund, dass entweder keine Kinder da seien oder die Kinder weit weg wohnen und sich nicht um die Flächen kümmern können oder wollen.

In zwei Fällen sei im vergangenen Jahr auch die Grundsteuerreform Ursache dafür, dass Grundstücke an den Bund Naturschutz verkauft wurden. Nämlich, als die Eigentümer erst durch die Aufforderung zur Meldung der Grundsteuerflächen darauf aufmerksam wurden, dass auch diese Grundstücke noch ihnen gehörten. Und oft sind es Flächen, die für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht geeignet seien, sagt Christoph Bauer vom LBV. Grenzertragsstandorte nennt er sie. Sie seien besonders für den LBV interessant.

Regelung gilt nicht bei Grundstückstausch

Josef Moosburger hatte sich über etwaige Vorkaufsrechte bei der Marktgemeinde Hahnbach informiert, was verneint wurde. Er fühlt sich jetzt fast enteignet. Den Kaufpreis hat er vom LBV bereits erstattet bekommen. Er hätte nur zehn Prozent des 5000 Quadratmeter großen Grundstücks genutzt und dort seine Obstbäume angepflanzt und weiter veredelt. Den Rest der Fläche, auf der der Specht zuhause ist und auf dem Sumpfdotterblumen und Erlenbäume rund um den kleinen Vogellohbach wachsen, hätte er der Natur überlassen. Ein Nutzungsvertrag mit dem LBV sei nicht zustande gekommen, sagt er.

Das Vorkaufsrecht über §39 des Bayerischen Naturschutzgesetzes tritt übrigens nur bei Grundstücksverkäufen in Kraft. Hätte Moosburger mit dem Verkäufer ein Grundstück getauscht, wäre die angedachte Fläche nun seine. 

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