Nach einem millionenschweren Verlustgeschäft hat die Gemeinde Vaterstetten heute einen Erfolg erzielt: Das Oberlandesgericht (OLG) hat bestätigt, dass die Kommune bei ihrer Geldanlage schlecht beraten worden war und deshalb Schadensersatz verlangen kann.
Über eine Million Euro Schadensersatz
Das Anlagevermittlungsinstitut, über das Vaterstetten Festgeld angelegt hatte, soll der Gemeinde deshalb nun eine Million Euro plus Zinsen ersetzen. Insgesamt hatte die Kommune 5,5 Millionen Euro verloren. Das wäre nicht passiert, wenn der Vermittler früher über die Probleme der bremisch-australischen Privatbank Greensill informiert hätte, argumentierte die Kommune vor Gericht. Dann hätte sie nicht noch ein Vierteljahr vor der Pleite der Bank weitere Anlagen getätigt und außerdem bereits bestehende Anlagen gekündigt.
Vermittler habe nicht über Probleme informiert
Der Vermittler habe tatsächlich seine per Auskunftsvertrag festgelegten Pflichten verletzt, befand das Landgericht München bereits im vergangenen August. Das Institut legte Berufung gegen dieses Urteil ein, die das OLG aber jetzt zurückgewiesen hat. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. Erst dann "erfolgt eine Analyse und eine weitergehende Information", heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Weiter bewertet wurde das Urteil von deren Seite noch nicht.
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