Die angeklagte mutmaßliche Schleuserin am 15. Februar vor dem Landgericht Landshut
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Die angeklagte mutmaßliche Schleuserin am 15. Februar vor dem Landgericht Landshut

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Freispruch im Prozess um tödliche Schleusung in der Ägäis

Das Landshuter Landgericht hat im Prozess um eine Schleusung mit mindestens 13 Toten in der Ägäis die Angeklagte freigesprochen. Der Frau sei die Tat nicht nachzuweisen, urteilte das Gericht. Überlebende des Bootsunglücks hatten sie zuvor belastet.

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Ein Flüchtlingsunglück mit mindestens 13 Toten in der Ägäis kann einer mutmaßlichen Schleuserin strafrechtlich nicht angelastet werden. Das Landgericht Landshut hat im Prozess um die Schleusung die 51 Jahre alte Frau freigesprochen. Es sei kein Tatnachweis gegen sie zu führen gewesen, urteilte das Gericht nach Angaben eines Sprechers am Freitag.

Gericht: Vorwürfe sind nicht nachweisbar

Die Rolle, die die Frau bei der Organisation und Durchführung von Bootsfahrten für Flüchtlinge über die Ägäis spielte, sei unklar, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter am Freitag. Als Mittäterin sowie Mitglied der Schleuserbande sei sie auszuschließen. Die bloße Billigung einer fremden Tat reiche für eine Mittäterschaft nicht aus und Kaffeekochen nicht für eine Freiheitsstrafe, erläuterte Reiter.

Staatsanwaltschaft forderte über vier Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau das Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vorgeworfen. Sie soll die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Drahtziehers einer Schleuserbande gewesen sein. Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes mit mehreren Tatverdächtigen, in dem es um vier Schleusungsfahrten 2015 und 2016 mit Booten aus der Türkei nach Griechenland geht. Insgesamt wurden laut Anklage 259 Menschen geschleust, von denen 70 starben.

Gericht bleibt unter der Forderung der Verteidigung

Die Ermittler waren durch Aussagen überlebender Flüchtlinge auf die Frau gekommen. Jedoch stimmten die Beschreibungen einer beteiligten Frau nicht mit der 51-Jährigen überein, so der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag an ihrem Tatvorwurf festgehalten und eine Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft gefordert, der Verteidiger auf maximal eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Landshut eröffnet, nachdem im Zuständigkeitsbereich der dortigen Staatsanwaltschaft Zeugen Angaben zu den Bootsschleusungen gemacht hatten. Der Flughafen München, über den die angeklagte Frau bei ihrer Auslieferung nach Deutschland einreiste, gehört außerdem in das Zuständigkeitsgebiet der Justiz in Landshut.

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