Ein veraltetes und aus dem Kontext gerissenes Video verbreitete sich Anfang Januar  im Netz.
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Ein veraltetes und aus dem Kontext gerissenes Video verbreitete sich Anfang Januar im Netz.

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#Faktenfuchs: User verbreiten veraltetes Video aus Kempten

Im Netz verbreiten User ein Video, das eine Auseinandersetzung zwischen Polizisten und einer Frau zeigt. Es impliziert, die Polizei gehe willkürlich gegen Bürger vor. Doch das Video ist veraltet und es fehlt jeglicher Kontext. Ein #Faktenfuchs.

Hinweis: Nachdem am 17.01.2022 ein Urteil im Prozess gegen die beschuldigte Frau ergangen ist, haben wir den Artikel um einen Abschnitt ergänzt.

Mehrere Polizisten sprechen mit einer Frau, die einen Hund an der Leine führt. Es kommt zu einer kurzen Auseinandersetzung, erst verbal, dann körperlich. Die Frau wird zuerst von drei, später von sieben Beamtinnen und Beamten umstellt und festgehalten. Mehrere Passanten kommentieren die Szene mit "Schämt Euch"-Rufen. Dann, nach 2.20 Minuten, endet der Mitschnitt. Ein Video das diese Szene zeigt, verbreitet sich viral auf Twitter.

Ein Twitter-User hat das Video am 3. Januar 2022 mit dem Kommentar "Neues Deutschland - gewöhnt euch dran" hochgeladen, seitdem verbreitet es sich sehr stark auf der Plattform: Das Video wurde bereits mehr als eine Million Mal aufgerufen und tausendfach geteilt.

Auch mehrere AfD-Politiker sowie bekannte Verbreiter von Verschwörungstheorien und Corona-Falschinformationen haben das Video geteilt und ebenfalls kommentiert. Der Berliner AfD-Abgeordnete Gunnar Lindemann etwa sieht die Aufnahme als Beleg dafür, dass die Polizei die Bürger nicht mehr schütze. Auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar verbreitet das Video auf ihrem Twitter-Kanal.

Das Narrativ, das dabei meist verbreitet wird: Polizisten hätten willkürlich eine Passantin angegriffen.

Was dem Video, so wie es sich aktuell verbreitet, fehlt, ist der Kontext, in dem es entstanden ist. Zum einen wird der Anschein erweckt, es handele sich um ein aktuelles Video. Zum anderen wird behauptet, der Einsatz sei willkürlich gewesen.

Video entstand im April 2021 am Rand verbotener Kundgebungen in Kempten

Tatsächlich ist das Video am 17. April 2021 in Kempten entstanden. Für diesen Tag hatten Querdenker in der Stadt zwei Demonstrationen angemeldet, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch - genauso wie die angemeldete Gegendemonstration - in letzter Instanz verboten hatte.

Die Polizei war an diesem Tag nach eigenen Angaben mit einem Großaufgebot in Kempten im Einsatz, "um für die Einhaltung der gerichtlichen Vorgaben in Zusammenhang mit den Versammlungen und die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen zu sorgen", so steht es in der Pressemitteilung der Polizei zu diesem Tag, die dem #Faktenfuchs vorliegt. Unterstützt wurde das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West von der Bayerischen Bereitschaftspolizei.

Laut Polizei gab es trotz des Demonstrationsverbots immer wieder Versuche seitens der sogenannten Querdenker, sich zu versammeln. Die Einsatzkräfte hätten wiederholt Plätze räumen und Platzverweise aussprechen müssen. Es habe an diesem Tag 180 Verstöße gegen das Versammlungsrecht gegeben, teilte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in seiner Pressemeldung mit.

Im Rahmen dieses Großeinsatzes kam es auch zu dem Vorfall mit der Passantin, der auf dem Video festgehalten ist. Das bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West dem #Faktenfuchs.

Frau verweigerte Auskunft ihrer Personalien

Nach Angaben des Polizeisprechers gegenüber dem #Faktenfuchs kam die 57-jährige Frau mit ihrem Hund an eine Absperrung, aus welchen Gründen ist unklar. Es ist ebenfalls unklar, ob die Frau an einer der verbotenen Demonstrationen in Kempten hatte teilnehmen wollen. An der Absperrung soll die Frau nach Darstellung der Polizei die Beamten der Bereitschaftspolizei beleidigt haben. Die Beamten folgten der Frau daraufhin, um ihre Personalien aufzunehmen. Diese Auskunft habe die Frau Polizeiangaben zufolge verweigert.

Dieses vergebliche Feststellen der Personalien ist laut Polizei der Anlass für die Situation, die auf dem Video zu sehen ist. Wenn ein Tatverdacht gegen jemanden vorliegt, können Polizisten laut Paragraph 163b Strafprozessordnung "die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen".

Nicht nur Passanten auf der anderen Straßenseite hatten die Situation gefilmt, sondern auch Journalisten von Allgäu TV. Zusätzlich zu dem Video, das gerade auf Twitter geteilt wird, gibt es also auch noch eine andere Perspektive auf die Situation: Die Journalisten befanden sich auf derselben Straßenseite, nur wenige Meter von den Polizisten und der Frau entfernt. Das Video finden Sie hier.

Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl - Beschuldigte legt Einspruch ein

In beiden Videos sieht man, wie die Frau nach einiger Zeit einer Polizistin auf den Arm schlägt. So schildert es auch die Polizei. In dem Beitrag von Allgäu TV äußert sich auch eine Passantin, die möglicherweise Augenzeugin war und die Geschehnisse aus ihrer Sicht schildert. Danach habe die Frau behauptet, nicht die Beamten, sondern die Situation allgemein beschimpft zu haben.

Nach dem Schlag auf den Arm kommt es zu einer Auseinandersetzung. Den Angaben der Polizei legte die Beamten der Frau kurzzeitig Handfesseln an und führten sie aus dem Bereich weg. Nach Angaben der Polizei hat die Frau keine Verletzungen erlitten.

Dass mehrere Polizisten bei der Frau waren, habe mit der Situation rund um die verbotenen Versammlungen zu tun gehabt. Nach Angaben des Polizeisprechers handelte es sich dabei um Beamte der Bereitschaftspolizei, die bei solchen Eingriffen üblicherweise als Gruppe im Einsatz sind.

Im Anschluss an den Vorfall hat die Staatsanwaltschaft Kempten einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beantragt, sie sieht das Vorgehen der Polizei als rechtmäßig an. Die Frau hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt, noch diesen Monat soll es zur Hauptverhandlung kommen.

4000 Euro Strafe wegen Widerstand gegen Polizisten - und gefälschtem Maskenattest

Update (19.01.2022): Das Amtsgericht Kempten hat die Frau zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein Korrespondent des BR war bei der Verhandlung vor Ort, der Prozess endete am Montag, den 17. Januar. Zum einen erging das Urteil gegen die 57-Jährige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, zum anderen wegen „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“.

Die Frau hatte vor Gericht eingeräumt, sich aus dem Internet ein gefälschtes Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht besorgt zu haben. Ein inzwischen verstorbener Arzt aus Hessen hatte es hochgeladen. Den Vorwurf der Beleidigung hatte die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt, was der Angeklagten laut eigener Aussage besonders wichtig war. Unter Tränen sagte sie wiederholt: "Ich bin keine Beleidigerin". Den Widerstand gegen die Polizei gab die Angeklagte hingegen ebenfalls zu.

Altes Video wird "recycelt" - ein bekanntes Phänomen

Alte Videos, Bilder oder Informationen, die wieder ausgegraben - "recycelt" - und im Netz als aktuell verkauft werden, gibt es immer wieder. Dabei kann es sein, dass dieses Material zum Zeitpunkt des Geschehens zwar korrekt war, aber später in ein anderes Licht gerückt oder sogar komplett aus dem Kontext gerissen wird. "Recycelte" Inhalte können - und sollen mitunter - so in die Irre führen. Mehr zum Phänomen der "Recycling News" können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Vor dem Hintergrund der aktuell stattfinden Corona-Proteste werden häufiger Bilder und Videos auch und gerade von Polizeieinsätzen geteilt und in einen falschen Zusammenhang mit Polizeigewalt gegen Ungeimpfte gesetzt, wie dieser Faktencheck von Correctiv zeigt.

Bereits einige Tage nach dem Vorfall im April hatte das Video aus Kempten schon einmal die Runde gemacht. Dass es nun - gut acht Monate später - wieder verbreitet wird, darüber zeigt sich auch der Sprecher der Polizei Schwaben Süd/West, mit dem der #Faktenfuchs telefoniert hat, erstaunt.

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