Ein inzwischen 21 Jahre alter Mann wurde verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt angeordnet.
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Ein inzwischen 21 Jahre alter Mann wurde verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt angeordnet.

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Elf Jahre Haft für Mord an der eigenen Mutter

Geschlagen, erwürgt und dann erschossen: Ein junger Mann wollte im März dieses Jahres offenbar sicher gehen, dass seine Mutter stirbt. Am Landgericht Hof wurde in dem Mordprozess ein Urteil gefällt. Das sieht auch eine jahrelange Haftstrafe vor.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Das Landgericht Hof hat einen 21-Jährigen wegen Mordes an seiner Mutter zu elf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde der Mann als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft und seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt angeordnet.

Landgericht Hof: 21-Jähriger gesteht die Tat

Der Angeklagte selbst nahm das Urteil ohne Regung auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige im März 2023 in seiner Wohnung in Thiersheim seine 54-jährige Mutter erst mit der Faust geschlagen und dann mit einem Kissenbezug erwürgt hat. Um sicherzustellen, dass sie tot ist, hatte er ihr noch mit einer Armbrust zwei Bolzen in den Kopf geschossen und anschließend selbst die Polizei gerufen. Der Mann hat auch im Prozess die Tat gestanden.

Er leidet an einer Wahnvorstellung, die der psychiatrische Gutachter als "Vergiftungswahn" bezeichnete. Der Verurteilte ist davon überzeugt, dass er selbst durch Impfungen mit Schwermetallen und weiteren Stoffen vergiftet wurde. Darin liegt sowohl nach Auffassung des Gerichts als auch laut seinem eigenen Geständnis das Motiv: Der heute 21-Jährige wollte verhindern, dass die Mutter seinen damals elfjährigen Bruder weiter impfen und mit Medikamenten behandeln lässt. Reue zeigte der Mann vor Gericht nicht, er ist laut Urteilsbegründung wohl bis heute von der Richtigkeit seines Handelns überzeugt. Zum Prozessauftakt hatte der Mann die Frage des Staatsanwaltes, ob er die Tat wieder begehen würde, auch selbst bejaht.

Verteidiger forderte sieben Jahre Haft

Die Jugendgerichtshilfe hatte empfohlen, den zur Tatzeit 20-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, dieser Empfehlung ist das Gericht gefolgt. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht und die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Verteidiger Georg Wolfrum plädierte ebenfalls auf die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie, ansonsten aber auf sieben Jahre Haft wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht, er sieht bei seinem Mandanten eine Reifeverzögerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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