Die wichtigsten Corona-News des Tages aus Niederbayern
- Neue Besucherregeln in den Arberland-Kliniken (06.05.2022, 15.30 Uhr)
- Wenig Nachfrage beim Impfzentrum von Stadt und Landkreis Landshut (06.05.2022, 14.00 Uhr)
Corona-Neuinfektionen in Niederbayern pro Tag
Entwicklung der Corona-Kurve in Niederbayern
15.30 Uhr: Neue Besucherregeln in den Arberlandkliniken
Ab Samstag gelten neue Besucherregeln in den Arberlandkliniken Zwiesel und Viechtach. Reguläre Patientenbesuche sind dann nach der sogenannten 1G-Regelung möglich. Das bedeutet, dass ein negativer Testnachweis für den Zutritt ausreichend ist. Ein 2G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
Ein vorgelegter negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Vor Ort durchgeführte Selbsttests sowie Tests aus Schulen und Kindergärten ohne offizielle Testbescheinigung werden nicht akzeptiert.
Die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher und ambulante Patienten in allen Klinikbereichen, eine konsequente Händehygiene sowie das Einhalten des geforderten Mindestabstands von 1,5 Meter sind weiterhin gültig.
14.00 Uhr: Wenig Nachfrage beim Impfzentrum von Stadt und Landkreis Landshut
Seit dieser Woche gibt es ein gemeinsames Corona-Impfzentrum für die Stadt und den Landkreis Landshut. Die vom Landkreis betriebene Einrichtung in Kumhausen ist seither geschlossen. Impfwillige aus der gesamten Region können sich weiterhin im Impfzentrum auf dem Landshuter Messegelände an der Niedermayerstraße gegen das Virus immunisieren lassen. Doch die Nachfrage ist derzeit allerdings äußerst gering. „Seit Montag kamen insgesamt nur etwa 150 Impfwillige“, berichtet Thomas Schindler, der das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis leitet. Eine Trendwende sei nicht in Sicht.
Die Betriebszeiten und damit die Kapazitäten wurden daher an den stark gesunkenen Bedarf angepasst. Das Impfzentrum bleibt nun an Wochenenden und Feiertagen generell geschlossen. Geöffnet ist das Impfzentrum montags bis freitags jeweils von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Wie bisher ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich und angesichts der niedrigen Zahl der Impflinge auch nicht sinnvoll, weil längere Wartezeiten höchst unwahrscheinlich sind, heißt es in einer Mitteilung.
Freitag, 06.05.2022
Donnerstag, 05.05.2022
13.48 Uhr: Besucherregeln im Klinikum Straubing werden angepasst
In der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen sinken die Inzidenzzahlen. Auch die Covid19-Patientenzahlen sind rückläufig. Deshalb werden ab kommenden Montag die Vorgaben für Besucher am Klinikum Straubing angepasst: Der Zugang ins Klinikum ist unter Vorlage eines offiziellen Testnachweises möglich. Das heißt: Die Besucher müssen einen schriftlichen Nachweis über ein offizielles negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis erbringen. Der Immunstatus (Geimpft / Genesen) ist kein Kriterium mehr. Das Tragen einer FFP2-Maske ab Betreten des Klinikums während des gesamten Aufenthalts bleibt verpflichtend.
Die Begleitperson zur Entbindung (zum Beispiel der werdende Vater) darf weiterhin unabhängig vom Immunstatus bei der Geburt dabei sein. Voraussetzung dafür ist eine externe Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Ein entsprechender Test kann auch im Kreißsaal durchgeführt werden. Nach der Entbindung gelten die allgemeinen Besucherregelungen.
Mittwoch, 04.05.2022
17.00 Uhr: Nach wie vor Maskenpflicht im ÖPNV
Das Landratsamt Rottal-Inn weist auf die nach wie vor geltende Maskenpflicht in Zügen und Bussen hin. Grund: Seit ein paar Tagen werde vermehrt berichtet, dass Fahrgäste keine Masken mehr tragen. Auch wenn die Maskenpflicht an den Schulen weggefallen sei – im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelte sie nach wie vor.
Nur Kinder unter 6 Jahren sind davon befreit, Kinder bis zum 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen, ab dem 16. Geburtstag muss es eine FFP2-Maske sein. Die Masken sind während der gesamten Fahrt über Mund und Nase zu tragen.
Fahrgäste ohne Masken werden von der Beförderung ausgeschlossen, hieß es.
Dienstag, 03.05.2022
6.50 Uhr: Wegfall der Maskenpflicht in Ämtern
In niederbayerischen Landratsämtern entfällt mit Beginn dieser Woche für Besucher die Maskenpflicht. Das teilten die Ämter der Landkreise Straubing-Bogen, Freyung-Grafenau, Deggendorf, Rottal-Inn und Landshut mit. Das Tragen einer Maske wird allerdings weiter empfohlen.
Zur Besucherlenkung im Landratsamt Landshut und den anderen Dienststellen hält der Landkreis an vorherigen Termin-Vereinbarungen fest. Der beauftragte Sicherheitsdienst kontrolliert im Landratsamt Landshut und im Jugendamt in Altdorf weiterhin, ob eine solche Terminvereinbarung vorliegt, heißt es. Lediglich in den Kfz-Zulassungsstellen Ergolding und Rottenburg ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Auch im Landratsamt Freyung-Grafenau setzt man auf das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - insbesondere auf allen Fluren, im Treppenhaus und in Toiletten. Bis auf Weiteres gilt dort der Notbetrieb, so das Amt. Es sind also nur absolut unaufschiebbare Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Kfz-Zulassungsstelle Freyung kann auch ohne Termin aufgesucht werden, jedoch empfiehlt das Landratsamt zur Vermeidung von Wartezeiten auch hier eine vorherige Terminvereinbarung.
Montag, 02.05.2022
Den Corona-Ticker Niederbayern der Vorwoche finden Sie hier
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