Zwei Angeklagte und ihre Verteidiger im Gerichtssaal.
Bildrechte: BR / Andi Ebert

Urteil in Coburg: Drei Männer müssen für das brutale Verprügeln von Schülern ins Gefängnis. Das Foto zeigt zwei von ihnen mit ihren Anwälten.

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Coburg: Schläge und Tritte gegen Schüler - Haft für drei Männer

Im Juni 2021 hatten sie im Alkohol- und Drogenrausch zwei minderjährige Schüler in Coburg zusammengeschlagen. Nun hat das Landgericht Coburg drei Männer zu Haftstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie einen Entzug machen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

Weil sie zwei Schüler getreten und geschlagen haben, hat das Landgericht Coburg am Dienstag drei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein 24-Jähriger, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die Mitangeklagten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die Kammer ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, da die drei Angeklagten alkohol- und drogensüchtig sind.

Schüler in Coburg brutal zusammengeschlagen

Die jungen Männer hatten nach Auffassung des Gerichts im Juni 2021 zwei Schüler an einem Bahnhalt im Coburger Norden brutal zusammengeschlagen und getreten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den 24-jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags angeklagt, da es Anzeichen für Tritte gegen den Kopf gegeben hatte.

Dies konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Demnach könnten die Verletzungen auch vom Sturz des 17 Jahre alten Schülers gekommen sein. Die Angeklagten kannten ihre Opfer nicht und waren während der Tat stark alkoholisiert, standen teilweise auch unter Drogeneinfluss.

Staatsanwalt: Die Angeklagten sind eine Gefahr

Die Kammer blieb mit ihrem Urteil nahe bei den Forderungen des Oberstaatsanwalts. Christopher Rosenbusch hatte in seinem Plädoyer von der brutalen Vorgehensweise der Angeklagten gesprochen. "Die Angeklagten sind eine Gefahr, wenn sie nicht therapiert werden", so Rosenbusch.

Das Gericht folgte der Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und ordnete für alle drei jungen Männer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Prozess hatte am 6. Dezember begonnen.

Sekundenschlaf im Gerichtssaal

Bereits während des Verfahrens hatten die teils vorbestraften Angeklagten angegeben, dass sie seit Jahren alkohol- bzw. drogensüchtig seien. Einer der Angeklagten hatte offenbar wegen seiner Drogensucht im Gerichtssaal mit Müdigkeits- und Aufmerksamkeitsdefiziten zu kämpfen. Während der Plädoyers und auch der Urteilsbegründung war er immer wieder eingeschlafen und musste von seinem Verteidiger geweckt werden.

Ein Sachverständiger bestätigte, dass alle Angeklagten unter Drogen- bzw. Alkoholsucht leiden und hielt eine stationäre Entzugsmaßnahme für sinnvoll.

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