Zwei Kita-Mitarbeiterinnen sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil ein zweijähriges Kind unter ihrer Aufsicht im Mindelkanal ertrunken ist. Die Strafbefehle des Amtsgerichts Memmingen wegen fahrlässiger Tötung sind mit Verstreichen der Einspruchsfrist am 26. Oktober rechtskräftig geworden, sagte heute ein Gerichtssprecher. Wie hoch die Geldstrafe ist, sagte er aber nicht. Die beiden Kita-Mitarbeiterinnen, eine 26-Jährige und eine 40-Jährige, waren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.
Helfer konnten den Zweijährigen nicht wiederbeleben
Die Kita-Gruppe besuchte Ende März laut Polizei einen Spielplatz in Mindelheim. Dort stieg der Zweijährige durch eine Absperrung am Kanal und fiel ins Wasser. Ersthelfer der Polizei hatten das Kind später geborgen, Wiederbelebungsversuche scheiterten aber. Der Junge starb später in einer Münchner Klinik.
Kita-Praktikant wird nicht bestraft
Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten der Einrichtung gehandelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Den Mann habe "keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht" getroffen.
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