Der Mindelkanal: An einem Brückengeländer hängen Blumen
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Der Zweijährige, der in den Mindelkanal gefallen war, konnte nicht mehr wiederbelebt werden

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Bub in Kanal ertrunken - Geldstrafen für Kita-Mitarbeiterinnen

Bub in Kanal ertrunken - Geldstrafen für Kita-Mitarbeiterinnen

Im März ist ein Zweijähriger im Landkreis Unterallgäu während eines Kita-Ausflugs in den Mindelkanal gefallen und später gestorben. Das Amtsgericht Memmingen hat die zwei Kita-Mitarbeiterinnen, die damals dabei waren, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Zwei Kita-Mitarbeiterinnen sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil ein zweijähriges Kind unter ihrer Aufsicht im Mindelkanal ertrunken ist. Die Strafbefehle des Amtsgerichts Memmingen wegen fahrlässiger Tötung sind mit Verstreichen der Einspruchsfrist am 26. Oktober rechtskräftig geworden, sagte heute ein Gerichtssprecher. Wie hoch die Geldstrafe ist, sagte er aber nicht. Die beiden Kita-Mitarbeiterinnen, eine 26-Jährige und eine 40-Jährige, waren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.

Helfer konnten den Zweijährigen nicht wiederbeleben

Die Kita-Gruppe besuchte Ende März laut Polizei einen Spielplatz in Mindelheim. Dort stieg der Zweijährige durch eine Absperrung am Kanal und fiel ins Wasser. Ersthelfer der Polizei hatten das Kind später geborgen, Wiederbelebungsversuche scheiterten aber. Der Junge starb später in einer Münchner Klinik.

Kita-Praktikant wird nicht bestraft

Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten der Einrichtung gehandelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Den Mann habe "keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht" getroffen.

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