Leerer Gerichtssaal (Symbolbild)
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Bruder in Karlskron getötet – sieben Jahre Jugendstrafe

Für den Totschlag seines Bruders hat das Landgericht Ingolstadt einen jungen Mann zu knapp sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Im Herbst 2019 hatte er seinem älteren, damals 18-jährigen Bruder ein Küchenmesser in die Herzgegend gerammt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 18-Jährige im Herbst 2019 seinen älteren Bruder mit einem Stich in die Herzgegend getötet hat. Daher verurteilten ihn die Richter zu einer Freiheitsstrafe.

Opfer war so alt wie Täter heute

Das damals 18-jährige Opfer starb auf einer Grünfläche in der Gemeinde Karlskron im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den heute ebenfalls 18-Jährigen, jüngeren Bruder wegen Totschlags zu sechs Jahren und neun Monaten Jugendstrafe.

Vorsätzliche Tötung des Bruders

Für die Kammer ist es erwiesen, dass der Verurteilte seinen Bruder mit Tötungsvorsatz erstochen hat. Nach Meinung eines Experten hat er den Stich derart wuchtig ausgeführt, dass die 15 Zentimeter lange Klinge nahezu vollständig in den Körper und auch noch in die Herzwand eingedrungen war.

Stich nicht aus Notwehr

Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gab es keine. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung hingegen vier Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Grund für den tödlichen Bruderstreit wurde nicht bekannt. Die Verhandlung fand aufgrund des jugendlichen Alters des heute 18-jährigen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Anwendung kam Jugendstrafrecht.

Täter blieb zunächst in Bulgarien

Der Fall fand zur Tatzeit im September 2019 große Beachtung und entsetzte die Bevölkerung: Denn das Opfer lag mit seiner schweren Stichverletzung im öffentlichen Raum und wurde dort von Bürgern gefunden. Lange Zeit hielten sich die Ermittler bedeckt. Erst nach der Beerdigung des Opfers im heimischen Bulgarien mehrten sich die Hinweise auf den Angeklagten, denn dieser kehrte nach der Beisetzung nicht nach Deutschland zurück. Das Opfer und der mutmaßliche Täter wohnten damals mit ihren Eltern und Geschwistern in einer Obdachlosenunterkunft in Karlskron.

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