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Bayerische Polizei hat gegen Attentäter von Hanau ermittelt

Die bayerische Polizei hat zwei Mal gegen den späteren Attentäter von Hanau in Hessen ermittelt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag hervor.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Gegen den späteren Attentäter von Hanau in Hessen hat die bayerische Polizei zweimal ermittelt, wie jetzt bekannt wurde. Bei dem rechtextremistischen Mordanschlag im Februar 2020 tötete Tobias R. neun Menschen, anschließend seine Mutter und sich selbst.

Oberbayerische Polizeipräsidien ermittelten gegen Attentäter

Im März 2018 ermittelte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd gegen Tobias R., weil er einen Joint geraucht haben soll. Im August 2018 leitete das Polizeipräsidium Oberbayern Nord ein Verfahren gegen ihn ein, weil er im "Ebersberger Forst" mit einem Brandbeschleuniger versucht haben soll, den Wald anzuzünden.

Staatsanwalt stellt Verfahren ein

Beide Verfahren, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und fahrlässigem Herbeiführen einer Brandgefahr wurden von der Staatanwaltschaft München II eingestellt. Die Anklagebehörde begründete das damit, dass man vor Gericht Tobias R. die Taten nicht mit der erforderlichen Sicherheit hätte nachweisen können. Bei den Ermittlungen wegen der Feuer-Aktion im Wald stellte die Polizei 2018 fest, dass Tobias R. in seiner Münchner Wohnung ordnungsgemäß eine amtlich eingetragene Schusswaffe, eine "9mm SIG Sauer" aufbewahrte.

Grüne kritisieren Kommunikation zwischen Waffenbehörden

Allerdings, so heißt es in der schriftlichen Antwort des Innenministeriums, war Tobias R. zu keinem Zeitpunkt in der Landeshauptstadt gemeldet, weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnsitz. Zuständige Waffenbehörde war deshalb der hessische Main-Kitzig-Kreis, wo Tobias R. gemeldet war. Das Kreisverwaltungsreferat München war aus demselben Grund zu keinem Zeitpunkt für waffenrechtliche Genehmigungen zuständig, betont das Innenministerium.

Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze, die zusammen mit dem Abgeordneten Cemal Bozoglu die Anfrage gestellt hatte, kritisiert die mangelnde Abstimmung zwischen den bayerischen und hessischen Behörden. Es sei einfach falsch, wenn die Staatsregierung behaupte, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Waffenbehörden sei grundsätzlich gut und zuverlässig: "Es kann nicht sein, dass sich jede behördliche Stelle rausredet, dass jemand anders ja zuständig wäre."

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