Seit Jahren ist der Ausbau der B10 bei Neu-Ulm ein Streitthema zwischen Naturschützern, Anwohnern und dem Straßenbauamt. Die Straße soll zwischen Neu-Ulm und der Autobahnauffahrt bei Nersingen auf vier Spuren mit insgesamt 31 Metern Breite ausgebaut werden.
Gegner wollen Ausbau auf 21 statt 31 Meter
Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klagen von Bund Naturschutz und eines Landwirts abgelehnt. Der Bund Naturschutz und die Gegner des Ausbaus hatten vor allem den Lärm, Flächenfraß und die Beeinträchtigung von Flora und Fauna im Pfuhler Ried durch den Ausbau kritisiert. Sie wollten vor Gericht erwirken, dass die Straße nicht auf 31, sondern auf nur 21 Meter verbreitert wird.
Bund Naturschutz wartet auf schriftliche Urteilsbegründung
Die Klageablehnung kritisiert der Bund Naturschutz in einer Pressemeldung scharf: "Das Verfahren hat leider verdeutlicht, dass das Bundesverkehrsministerium und der Freistaat Bayern keinerlei Interesse an einer Reduzierung des Flächenverbrauchs und an der Einsparung von Steuergeldern haben", heißt es. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will der Bund Naturschutz über das weitere Vorgehen entscheiden.
B10-Teilstück ist fünfeinhalb Kilometer lang
Die B10 zwischen der Autobahnauffahrt bei Nersingen und Neu-Ulm ist eine wichtige Verbindungsstrecke im Berufsverkehr und in ein Industriegebiet. Das Straßenbauamt hatte stets betont, dass die Verbreiterung des fünfeinhalb Kilometer langen Abschnitts auf insgesamt 31 Meter notwendig sei, um künftig den Verkehrsfluss auf der stark befahrenen Straße zu garantieren.