Mehrere Lkw stehen hintereinander auf der Autobahn. (Symbolbild)
Bildrechte: BR/Sylvia Bentele

Nach einer Autobahnblockade auf der A9 ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen fünf Kraftfahrer. (Symbolbild)

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Autobahnblockade auf Weg zur Demo: Staatsanwaltschaft ermittelt

Auf dem Weg zu einer Protestkundgebung von Landwirten und Spediteuren sollen Kraftfahrer den Verkehr auf der A9 im Januar lahmgelegt haben. Gegen fünf von ihnen ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth, wie ein Sprecher der Behörde BR24 bestätigt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Auf dem Weg zu einer Protestkundgebung in Bayreuth haben Ende Januar Landwirte und Spediteure die Autobahn A9 blockiert. Wie ein Sprecher der Behörde gegenüber BR24 mitteilte, wird nunmehr gegen fünf Kraftfahrer ermittelt.

A9 blockiert: Ermittlungen gegen fünf Personen

Zunächst hatte gegen etwa 75 Protestierende ein Anfangsverdacht bestanden. Sie waren auf dem Weg zu einer Demonstration gegen die Sparpläne der Bundesregierung auf dem Volksfestplatz in Bayreuth gewesen, an der mehr als 3.000 Protestierende teilgenommen haben. Der Vorwurf: Mit 75 Fahrzeugen sollen die Protestierenden auf dem Weg zum Ort der Versammlung die A9 in Fahrtrichtung München ab Gefrees blockiert haben. Dabei seien Lastwagen, Schlepper, Autos und Traktoren langsam und teilweise auf drei Fahrspuren nebeneinander gefahren. Die Folge sei ein schnell auf mehrere Kilometer anwachsender Stau gewesen.

Mehrere Streifen der Polizei sollen nötig gewesen sein, um die Situation aufzulösen und die Personalien der Fahrerinnen und Fahrer festzustellen. Die Polizei sprach seinerzeit von einer "äußerst gefährlichen Situation" und stellte fest, dass es "wie durch ein Wunder" nicht zu Verkehrsunfällen gekommen sei.

Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen – mit Ausnahmen

Gegenüber dem BR hatten die Ermittler im Januar mitgeteilt, dass sie davon ausgingen, dass etwa 60 der 75 Demonstrierenden mit Fahrzeugen unterwegs gewesen waren, die, weil sie zu langsam sind, auf Autobahnen nicht gefahren werden dürfen. Für Autobahnen ist nach Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde vorgesehen.

Doch es gibt Ausnahmen: Langsamere Fahrzeuge dürfen die Autobahn befahren, wenn dort etwa eine Versammlung angemeldet ist und sie somit als Versammlungsort zugelassen wurde. In diesem Fall würde die besagte Strecke für die restlichen Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Dies sei Ende Januar auf der A9 allerdings nicht geschehen, hatte die Polizei damals auf Anfrage von BR24 mitgeteilt.

Vorwurf der Nötigung: Beschuldigte können Stellung nehmen

Nach den durchgeführten Ermittlungen bestehe nun nur noch ein Anfangsverdacht gegen fünf Personen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bayreuth auf Anfrage von BR24. Gegenüber dpa teilte ein Sprecher der Behörde mit, dass aktuell den fünf beschuldigten Lastwagenfahrern die Gelegenheit gegeben werde, sich zu den Vorwürfen in Form einer Stellungnahme zu äußern. Der Tatvorwurf laute auf Nötigung.

Mit Informationen von dpa

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