Für einen brutalen Angriff auf seine Noch-Ehefrau ist ein 33 Jahre alter Mann aus Regenstauf im Kreis Regensburg vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter legten dem Mann am Mittwoch versuchten Mord mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zur Last. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine von ihm getrennt lebende Partnerin mit heißem Öl überschüttete. Die Umstände der Tat deuten darauf hin, dass es sich um einen versuchten Femizid handelt.
Mann schüttete drei Liter Öl über seine Frau
Als die von dem Mann getrennt lebende Frau im Mai vergangenen Jahres die beiden gemeinsamen Kinder in seine Wohnung in Regenstauf bringen wollte, hatte der Verurteilte vorher über drei Liter Öl in einem Topf erhitzt. Im Treppenhaus kippte er seiner Noch-Ehefrau das heiße Öl über Gesicht, Nacken und Oberkörper. Die Frau wurde dabei schwer verletzt, und auch die Kinder wurden durch heiße Öl-Spritzer verletzt.
Tat geschah aus Rache wegen geplanter Scheidung
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der 33-Jährige wegen der geplanten Scheidung an seiner Ex-Frau rächen wollte. Mit der Tat habe der Mann "keine finale Niederlage" im "Machtkampf" mit seiner Noch-Ehefrau hinnehmen wollen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Polnik und bezog sich auf entsprechende Äußerungen des Angeklagten in Chats. Der Mann habe sich tagelang ausgemalt, wie er oder jemand anderes die Frau töten oder ihr "das hübsche Gesicht zerstören" würde.
Staatsanwaltschaft sah zusätzlich versuchte Anstiftung zum Mord
Wenige Tage vor dem Öl-Angriff soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft versucht haben, einen Bekannten zu beauftragen, seiner Ehefrau Säure ins Gesicht zu schütten. Dafür soll der Angeklagte 10.000 Euro geboten haben, der Bekannte lehnte jedoch ab. Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchter Anstiftung zum Mord und die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert.
Der Verteidiger ging laut Sprecherin von Körperverletzung aus und plädierte auf eine maximal vierjährige Haft sowie darauf, seinen Mandanten vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freizusprechen. Letzteres ist auch passiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Mit Material der dpa
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