Klimaaktivist festgeklebt auf der Straße am Nürnberger Hauptbahnhof, am 09.06.2023
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Aktion der "Letzten Generation" am Nürnberger Hauptbahnhof: Nun hat die Stadt Nürnberg eine Allgemeinverfügung gegen solche Aktionen erlassen.

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Allgemeinverfügung: Nürnberg verbietet Klima-Aktivisten-Protest

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Nürnberg Proteste in Form nicht angemeldeter Versammlungen zum Klima verboten. Diese gilt von morgen an bis zum 31. Juli, teilt die Stadt mit. Verstöße werden mit drastischen Strafen geahndet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Stadt Nürnberg geht mit einer Allgemeinverfügung gegen unangemeldete Aktionen von Kilmaaktivisten vor. Die Verfügung soll bis Ende Juli gelten. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, dem drohen laut heute veröffentlichtem Amtsblatt eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe.

"Letzte Generation" will dennoch weiter in Nürnberg protestieren

Wie Mitglieder der "Letzten Generation" auf Nachfrage mitteilten, wollen sie trotz der Allgemeinverfügung auch in Nürnberg an Klima-Protesten festhalten. Und diese auch weiterhin in nicht angemeldeter Form durchführen. Gerade wegen mehrerer Aktionen der "Letzten Generation" hat die Stadt Nürnberg nun reagiert, wie sie erklärt.

"Letzte Generation" und andere Klimaaktivisten im Visier

Denn die Allgemeinverfügung bezieht sich auf "Versammlungen unter freiem Himmel der Gruppe 'Letzte Generation' oder ähnliche Versammlungen zum Klimaprotest im Stadtgebiet Nürnberg“. Weiter heißt es unter anderem: "Teilnehmende Personen an solchen Versammlungen dürfen sich nicht auf Fahrbahnen ankleben, festketten, festbinden oder niederlassen." Die Stadt begründet ihren Schritt damit, dass eine angemeldete Versammlung auch der Absicherung der Veranstalter diene.

Ankleben, Sitzblockaden, unangemeldete Demos verboten

In Nürnberg hätten sich seit dem 9. Juni dieses Jahres Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" insgesamt siebenmal ohne Versammlungsanmeldungen auf stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt angeklebt oder Kundgebungen durch Straßen durchgeführt und dabei die jeweiligen Fahrtrichtungen komplett blockiert. "Die vorsätzliche Nichtanzeige von Versammlungen stellt damit nicht nur einen vorsätzlichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar, sondern eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung.

Kommunale Allgemeinverfügungen hatte es auch während der Corona-Pandemie gegeben, etwa zu Versammlungen, aber auch zu Schutzmaßnahmen oder zur Isolationspflicht.

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