ICE am Hauptbahnhof
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Ein ICE am Bahnhof

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Wie es nach der Bahn-Schlichtung nun weitergeht

Im Tarifkonflikt bei der Bahn liegt ein Schlichterspruch vor – die Gewerkschaft EVG und der Konzern sind einem Tarifergebnis näher gekommen. Doch beendet ist der Konflikt damit noch nicht. Die Szenarien und worauf sich Fahrgäste einstellen müssen.

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Im Schlichtungsverfahren über neue Tarife bei der Deutschen Bahn haben die Vermittler einen Kompromissvorschlag präsentiert. Sollten die Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) dem Vorschlag zustimmen, könnten Fahrgäste aufatmen. Streiks gäbe es in diesem Fall nicht.

Was steht im Schlichterspruch?

Da sich die Vertreter von Gewerkschaft und Bahn in der Kommission nicht einigen konnten, haben Heide Pfarr (SPD) und Thomas de Maizière (CDU) allein einen Schlichterspruch verfasst. Dieser sieht unter anderem für Oktober eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro vor, sozial- und abgabenfrei. Die Einkommen sollen im Dezember um 200 Euro und im August 2024 noch einmal um 210 Euro steigen. Vorgesehen sind außerdem höhere Entgelte für bestimmte Berufsgruppen wie Servicekräfte und Beschäftigte in Werkstätten, da diese in aller Regel weniger verdienen. Das betrifft etwa 70.000 Mitarbeiter bei der Bahn und macht für sie laut EVG im Schnitt 100 Euro mehr im Monat aus.

Wie wird der Spruch bewertet?

Sowohl die Vertreter der Gewerkschaft in der Schlichtungskommission als auch die der Bahn haben den Spruch zur Annahme empfohlen. Nach Anfrage von BR24 hat der Bahn-Vorstand bereits entschieden, der Empfehlung zu folgen. Die EVG-Spitze hat sich ebenfalls für die Annahme ausgesprochen. Allerdings haben hier nun die Gewerkschaftsmitglieder das letzte Wort: Die während der Schlichtung unterbrochene Urabstimmung wird wieder aufgenommen. Sprechen sich weniger als 75 Prozent für den unbefristeten Streik aus, gilt der Schlichterspruch als angenommen. Am 28. August soll das Ergebnis bekanntgegeben werden.

Wie wahrscheinlich ist ein Streik?

Während der Schlichtung galt die Friedenspflicht, es gab daher keine Aktionen. Die EVG hat überdies versprochen, bis zum Ende der Urabstimmung die Streikwesten nicht auszupacken. Sollten ihre Mitglieder in Mehrheit mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sein, könnte die Gewerkschaft bereits Ende August in den Streikmodus wechseln – also noch während der Sommerferien in Bayern.

Dass ein Ergebnis einer Schlichtung nicht angenommen wird, ist durchaus schon passiert. Insofern können Fahrgäste der Bahn noch nicht aufatmen. Allerdings herrscht überwiegend Zuversicht, dass die Empfehlung so auch angenommen wird. Die Schlichter selbst verkaufen ihren Spruch als "Win-Win-Win Lösung": die Beschäftigten, die Bahn und ihre Kunden würden am Ende profitieren.

Im Video - der Halbjahresbericht der Deutschen Bahn:

Züge im Bahnhof
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Züge im Bahnhof

Im Video - Das sagt der Bahn-Experte zur Halbjahresbilanz:

Bahn-Experte Prof. Christian Böttger
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Bahn-Experte Prof. Christian Böttger

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