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Die Steuer auf ETFs wird von der Bank Anfang Januar berechnet und eingezogen – und zwar vom Verrechnungskonto.

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2024 fallen Steuern auf ETFs an: Die Vorabpauschale erklärt

ETFs gelten als sichere und günstige Geldanlage. Wer die Investmentfonds in seinem Depot liegen hat, muss aber im Januar Steuern zahlen. Die Grundlage dafür ist die Vorabpauschale. BR24 beantwortet die wichtigsten Fragen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Schon seit 2018 gilt für ETFs: Auch wenn sie im Depot liegen, müssen Wertzuwächse versteuert werden. Bislang kam das nicht zum Tragen, weil die Zinsen so niedrig waren. Das ändert sich 2024.

Was ist die Vorabpauschale auf ETFs?

Die Vorabpauschale gilt als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer auf ETFs. Sie ist eine Vorabsteuer, denn eigentlich fallen Kapitalertragssteuern erst bei einem realisierten Gewinn an und nicht, wenn die Papiere im Depot bleiben.

Aber keine Sorge, sollten die ETFs irgendwann verkauft werden, wird die Vorabsteuer mit der tatsächlich anfallenden Steuer verrechnet, es ist eine Art Vorschuss.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Bei der Berechnung der Vorabpauschale spielt der sogenannte Basiszins eine wichtige Rolle. Er wird am Anfang des Jahres vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich daran, welche Rendite man mit einer Bundesanleihe erwirtschaften kann. Für 2023 wurde dieser Basiszins auf 2,55 Prozent festgelegt. Bei der Steuer für ETFs im Depot geht der Fiskus grundsätzlich erst einmal davon aus, dass man mit dem angelegten Geld den Basiszins erwirtschaften könnte. Um die Vorabpauschale ausrechnen zu können, braucht man dann noch vier Informationen:

  • Den Wert des Fonds am Jahresanfang
  • Den Wert des Fonds am Jahresende
  • Die Art des Fonds
  • Höhe der Ausschüttungen oder Dividenden

Nun geht es in mehreren Schritten weiter. Zuerst wird der Wert des ETF zu Jahresbeginn mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert und Ausschüttungen werden abgezogen. Am besten sieht man das an einem Beispiel.

Wie hoch ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Eine Beispielrechnung, um zu verstehen, wie sich die Vorabpauschale berechnet: Ein Anleger hat einen ETF, der am 1. Januar 2023 10.000 Euro wert war. Am 31.12. stand der Fonds mit 10.700 Euro im Depot und hat unter dem Jahr 100 Euro Gewinn ausgeschüttet.

Vorabpauschale = 10.000 x 2,55 % x 0,7 – 100 = 78,50 Euro

78,50 Euro ist noch nicht die Steuer, die man zahlen muss, sondern die Bemessungsgrundlage. Jetzt kommt es darauf an, welchen Fonds man hat. Einen ETF, der nur auf Aktien setzt? Dann darf man noch mal 30 Prozent abziehen. Bei Mischfonds 15 Prozent. Angenommen es handelt sich um einen reinen Aktien-ETF sieht die Steuerberechnung so aus:

78,50 (Vorabpauschale) x 70 % (Aktienfonds) x 26,38 (Steuersatz) = 14,50 Euro

Das ist die maximale Steuer, die fällig wird. Sollte der Wertzuwachs des Fonds kleiner sein, also die Vorabpauschale, dann wird der herangezogen.

Wann fällt keine Vorabpauschale an?

Die Vorabpauschale wird nur dann relevant, wenn die Fondsanteile im Wert gestiegen sind. Wer während des Jahres eine Ausschüttung bekommen und versteuert hat, die höher ist als der Gewinn, muss auch keine Steuer bezahlen.

Und wenn alle Steuern auf Kapitalanlagen (auch wenn sie bei verschiedenen Banken liegen) zusammen nicht höher als 1.000 Euro betragen, sind sie steuerfrei, denn dann fallen sie unter den Sparerfreibetrag (bei Paaren 2.000 Euro).

Wird die Vorabpauschale automatisch abgezogen?

Die Steuer auf ETFs wird von der Bank Anfang Januar berechnet und eingezogen – und zwar vom Verrechnungskonto. Es sollte ausreichend Geld darauf sein, sonst könnte es zu Schwierigkeiten mit der Bank kommen. Die Kreditinstitute werden aber vermutlich ihre Kunden vorwarnen. Wichtig wäre auch, seinen Freistellungsauftrag zu überprüfen.

Gerade wenn man die Bank gewechselt hat, wird das gerne übersehen. Wer mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Banken hat, sollte wenigstens grob schätzen, wie hoch die jeweiligen Erträge sein werden und den Freibetrag auf die Banken verteilen.

Muss man die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Die Vorabpauschale muss in der Einkommensteuererklärung unter der Anlage KAP ("Einkünfte aus Kapitalvermögen") angegeben werden. Dort müssen alle Kapitalerträge des Steuerpflichtigen erfasst werden, inklusive der Vorabpauschale.

Deutsche Banken rechnen die Vorabpauschale automatisch aus. Genauso wie alle anderen Steuern auf das Ersparte. In der Regel bekommen Anleger von der Bank auch eine genaue Anleitung, wo und wie sie alles in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Es gibt aber auch Vorabpauschalrechner im Internet, zum Beispiel bei Finanztip.

Welche Steuer fällt beim Verkauf von ETFs an?

Wer seine ETFs mit Gewinn verkauft hat, der muss die sogenannte Abgeltungssteuer bezahlen. Das sind 25 Prozent auf den Gewinn, dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Insgesamt sind es dann 26,38 Prozent. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss mit mehr rechnen.

Diese Abgeltungssteuer ist nur auf den Ertrag fällig. Wer mit Verlust verkauft hat, muss erstmal keine Steuer bezahlen, sondern kann das Minus sogar mit anderen Gewinnen verrechnen. Und wer schon eine Vorabsteuer bezahlt hat, kann die mit der Abgeltungssteuer verrechnen.

Dieser Artikel ist erstmals am 30.12.2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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