Ein Bastler repariert ein Elektrogerät
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Das neue EU-Gesetz wird auch die Arbeit für die Ehrenamtlichen in sogenannten Reparaturcafés erleichtern. (Symbolbild)

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Recht auf Reparatur: Erleichterungen auch für Repaircafés?

Wenn ein Haushaltsgerät kaputtgeht, ist man schnell versucht, Ersatz zu kaufen. Geht schneller und ist in vielen Fällen günstiger. Die EU will diese Wegwerfmentalität bekämpfen. Davon könnten auch Reparaturcafés profitieren.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Ein neues EU-Gesetz will künftig verhindern, dass Kunden ein neues Gerät kaufen, anstatt ein altes zu reparieren. Mit dem Recht auf Reparatur haben Kunden in der EU künftig das Recht, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Hierfür sollen die Hersteller verpflichtet werden, zum Beispiel Anleitungen leichter zugänglich zu machen. Außerdem sollen Ersatzteile leichter verfügbar gemacht werden. So soll gewährleistet werden, dass die Produkte auch von unabhängigen Werkstätten repariert werden können. Das betrifft vor allem Haushaltsgeräte wie Handys, Staubsauger, Wasch- oder Spülmaschinen. Zudem soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die ein Jahr lang nach der Reparatur gelten soll.

Reparaturcafés sollen von EU-Neuregelung profitieren

Das neue EU-Gesetz wird auch die Arbeit für die Ehrenamtlichen in sogenannten Reparaturcafés erleichtern. Hierher können Verbraucher mit ihren defekten Kleingeräten kommen und - in den meisten Fällen kostenlos - Hilfe bei der Reparatur bekommen.

Die Ehrenamtlichen der Reparaturcafés in der Oberpfalz sehen den EU-Vorstoß größtenteils positiv. Florian Garreis repariert im Reparaturcafé Deuerling. Einmal im Monat ist hier geöffnet, insgesamt engagieren sich 26 Ehrenamtliche. Garreis meint: Grundsätzlich ist die EU auf dem richtigen Weg, vor allem aus Nachhaltigkeitsgründen. Dinge zu reparieren anstatt wegzuwerfen, helfe der Umwelt und dem Geldbeutel.

Anleitungen finden Tüftler längst im Netz

Dass Anleitungen für Geräte in Zukunft vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden müssen, ist zu kurz gedacht, findet er: "Viele Anleitungen finden sich eh schon von Tüftlern im Internet, da muss man nur in die richtigen Foren schauen, da findet man alles". Wichtiger sei, dass die Hersteller ihre Produkte reparaturfreundlicher bauen. "Letztens hatte ich einen Hochdruckreiniger, bei dem nur ein kleines Teil im Motor defekt war", erzählt Garreis. "Das hätte man leicht reparieren können, man kommt aber nicht ran, weil der Motor so verschachtelt verbaut ist".

Das Ergebnis: Ein neuer Motor hätte mehr gekostet als ein neues Gerät. Die Regelung mit den Ersatzteilen habe also auch einen Haken. Dass Hersteller für alle Baureihen Ersatzteile vorhalten, halten die Ehrenamtlichen der Reparaturcafés sowieso für unwahrscheinlich. "Die meisten Leute kommen mit älteren Geräten, für die es schon lange keine Ersatzteile mehr gibt", so Garreis.

Setzen Hersteller auf Wegwerfmentalität?

Ähnlich sieht das auch Harald Ostermeier. Er engagiert sich bei der Reparaturinitiative in Regenstauf. Laut ihm würden es viele Hersteller den Kunden absichtlich schwer machen, ihre Produkte selbst zu reparieren. Daran werde auch das neue Gesetz nichts ändern."Letztens hatten wir einen Flachbildfernseher, da war zwar in der Bedienungsanleitung beschrieben, wie man ihn auf Werkseinstellungen zurücksetzt, aber die entsprechenden Tasten waren an dem Gerät überhaupt nicht vorhanden".

EU will auch Anreize für Reparatur schaffen

Laut Ostermeier ist eine der wichtigsten Aufgaben der EU, Anreize für Kunden zu schaffen, ihre Geräte zu reparieren anstatt sie wegzuwerfen. Auch hier will die EU nachbessern. Zusätzlich zu den Maßnahmen wie Ersatzteilbereitstellung soll jedes Land mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Das kann eine Informationskampagne sein, oder eben eine Kostenbeteiligung.

Eine weitere von der EU vorgeschlagene Maßnahme: Reparaturcafés soll der Zugang zu Räumlichkeiten erleichtert werden. Das ist auch für die Initiativen in der Oberpfalz ein großes Problem: Es gibt einfach zu wenig Räumlichkeiten in den Gemeinden, in denen repariert werden kann.

Das EU-Parlament hat dem neuen Gesetz bereits zugestimmt, jetzt müssen die EU-Staaten nachziehen. Die haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

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