Symbolbild Reparatur eines Staubsaugers
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Für Handys, Staubsauer und Co. gilt in der EU künftig ein Recht auf Reparatur.

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Recht auf Reparatur beschlossen - Was Verbraucher wissen sollten

Wer sein Handy, die Waschmaschine oder den Kühlschrank reparieren lassen möchte, hat nun ein Recht darauf. Das hat das EU-Parlament jetzt beschlossen. Dadurch sollen künftig weniger Geräte im Müll landen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ein Recht auf Reparatur haben. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Dienstag auf den Weg gebracht. Das bedeutet auch, dass Hersteller in Zukunft ausreichend Ersatzteile bereithalten müssen. Und: Sie müssen laut dem neuen Gesetz außerdem Informationen bereitstellen, um auch unabhängigen Werkstätten Reparaturen zu erleichtern.

Für welche Geräte gilt das Gesetz?

Unter die neuen Vorschriften fallen Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke und Smartphones. Die EU hat die Anforderungen an die Reparierbarkeit bereits in anderen Rechtstexten festgelegt. Die Liste kann in Zukunft noch erweitert werden.

An wen können sich Verbraucher künftig wenden?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich für eine Reparatur künftig direkt an den Hersteller wenden - auch wenn sie das Gerät bei einem Händler gekauft haben. Wenn aber zum Beispiel ein Herstellerunternehmen nicht mehr existiert, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden. Diese Regelung könnte vor allem im Onlinehandel zum Einsatz kommen.

Wo finden Verbraucher die passende Werkstatt?

Im Netz soll ein Portal entstehen, in dem unter anderem Werkstätten aufgelistet werden. Auch Preise für Reparaturen sollen in Zukunft transparent einsehbar sein.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistungsdauer?

In Deutschland gilt bei neu gekauften Waren eine gesetzliche Gewährleistungsdauer von zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen, wenn sie explizit darauf hinweisen.

Bei defekter Neuware muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nachbessern: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert Ersatz. Im Unterschied dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Nach Angaben der EU-Staaten soll nun eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt. 

Mit dem neuen Gesetz wird die Gewährleistung also nach einer Reparatur um ein zusätzliches Jahr verlängert. Und: Die EU erhofft sich, dass Reparaturen generell günstiger werden. Die Erwartung: Wenn durch das Gesetz ein Wettbewerb zwischen Werkstätten entsteht, könnten die Preise sinken. Außerdem sind Ersatzteile aktuell noch teuer – wenn Hersteller sie künftig in größeren Mengen bereithalten müssen, könnten auch sie günstiger werden.

Was soll mit dem Gesetz erreicht werden?

Die EU-Kommission will mit dem Gesetz zudem erreichen, dass die Treibhausgasemissionen sinken – indem weniger Abfall produziert wird und Ressourcen bei der Neuproduktion eingespart werden. Demnach soll die Neuregelung positive Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Welche Maßnahmen sind noch vorgesehen?

Die Richtlinie schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten jedoch nur mindestens eine verpflichtend umsetzen müssen. Dazu gehören etwa die Ausgabe von Garantie-Gutscheinen, Informationskampagnen, das Anbieten von Reparaturkursen oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen. In Deutschland gibt es in einzelnen Bundesländern bereits solche Förderungen, wie etwa den Reparaturbonus in Thüringen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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