Fotomontage: eine dampfende Heizung ist von zerknüllten Geldscheinen umgeben
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Fehlende Abschlagszahlungen: Verbrauchern drohen Nachzahlungen

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Fehlende Abschlagszahlungen: Verbrauchern drohen Nachzahlungen

Viele Verbraucher bekommen es gar nicht mit: Bei einzelnen Kunden haben Energieversorger über Monate hinweg keine Abschlagszahlungen zum Beispiel für Erdgas abgebucht. Das kann unter Umständen zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Um die Abschlagszahlungen von Strom und Gas müssen sich die meisten Verbraucher eigentlich nicht kümmern. Sie haben ihrem Energieversorger ein Lastschriftmandat gegeben und gehen davon aus, dass die Beträge regelmäßig abgebucht werden. Die Realität sieht derzeit aber in etlichen Fällen anders aus.

Abschlagszahlungen für Energie nicht abgebucht

Energieversorger haben bei einigen ihrer Kunden die Abschlagszahlungen seit März nicht regelmäßig oder gar nicht abgebucht. Das könne in der Summe zu Nachzahlungen führen, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. Auch Verbraucher, die ihre Energie über die Stadtwerke München beziehen, sind betroffen.

Der Grund für die fehlenden Abbuchungen ist, laut den Stadtwerken, der Aufwand, der durch die Einführung der Preisbremse entstanden ist. Ende März meldete der Energieversorger, dass er seine Kunden mit persönlichen Schreiben darüber informieren wolle, wie sich die Bremse für jeden einzelnen Kunden auswirke und inwiefern sich der jeweilige Abschlagsplan ändert. Rückwirkend ab Januar mussten Tarife neu berechnet werden. Bevor die Kunden darüber informiert sind, können die Energieversorger aber die Abschlagszahlungen nicht weiter abbuchen.

Verbraucher können Nachzahlungssumme selbst einschätzen

In welcher Höhe Betroffene jetzt mit Nachzahlungen rechnen müssen, hängt stark vom individuellen Verbrauch ab. Mit etwas Rechenarbeit können Verbraucher aber die drohende Nachzahlung einschätzen, so der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft. Dazu müssen zuerst die fehlenden Abschlagszahlungen zusammengerechnet werden.

Hinzu kommen die vom Versorger angekündigten Preissteigerungen. Bei diesen wiederum muss der Verbraucher in seiner Rechnung die Preisbremse berücksichtigen. Das Ergebnis liefert einen ersten Überblick darüber, was an Nachzahlungen kommen könnte. Das funktioniert bei Erdgas genauso wie bei Strom.

Stadtwerke München gehen von geringen Nachzahlungen aus

Die Stadtwerke München versuchen ihre Kunden aber zu beruhigen. Es lägen momentan keine Häufungen von Nachzahlungen vor. 65 Prozent der nachgeforderten Beträge lägen unter 100 Euro. In welcher Höhe die Nachzahlungen aber für die verbleibenden 35 Prozent der Kunden sind, lässt der Energieversorger offen.

Wer mit der nachzuzahlenden Summe nicht zurechtkomme, könne sich aber an die Stadtwerke wenden. Es würden dann individuelle Lösungen gefunden, so die Pressestelle.

Rechtliches Vorgehen gegen Nachzahlungen nicht möglich

Rechtlich können sich Verbraucher gegen Nachzahlungen nicht wehren, auch wenn sie dadurch entstanden sind, dass der Energieversorger nicht regelmäßig abgebucht hat. Kunden seien dazu verpflichtet, ihre Kontoauszüge monatlich durchzusehen und selbst zu überprüfen, ob Zahlungen rausgegangen sind oder nicht.

Gegebenenfalls müsse der Verbraucher die Beträge einzeln überweisen, um eventuell hohe Nachforderungen zu vermeiden, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Dieser Artikel ist erstmals am 21. Juli 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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