Für manche Studierende kommt die Energiepauschale möglicherweise zu spät. Das Geld ist gerade in Metropolen oft knapp.
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Für manche Studierende kommt die Energiepauschale möglicherweise zu spät. Das Geld ist gerade in Metropolen oft knapp.

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Energiepauschale für Studierende: Die wichtigsten Antworten

Endlich ist es soweit: Die Energiepauschale für Studierende und Fachschüler kann beantragt werden. Berechtigt sind etwa 3,5 Millionen Menschen, allerdings ist das Antrags-Verfahren vergleichsweise aufwendig – BR24 klärt die wichtigsten Fragen.

So hatte die Bildungsministerin das vermutlich nicht geplant: Es ist Mitte März, die Krokusse verblühen schon und erst jetzt können alle Studierenden, Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepauschale beantragen. Dabei wurden die 200 Euro bereits im Herbst angekündigt. Das Problem lag beim Auszahlungsverfahren: Zu unterschiedlich sind die Hoch-und Berufsschulen in der Republik aufgestellt. Nun läuft die Vergabe über ein BundID-Konto. Was das ist und was man dafür braucht, erklären wir hier.

Wer ist für die Energiepauschale berechtigt?

Den Antrag dürfen alle Menschen stellen, die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hoch- oder Berufsschule eingeschrieben waren. Also auch diejenigen, die mittlerweile exmatrikuliert sind oder promovieren oder zum Auslandssemester in Deutschland waren. Wichtig ist nur, dass sie zu diesem Zeitpunkt ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hatten. Das meint den "Aufenthaltsort, wo jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt".

Auch andersherum gilt die Berechtigung: Studierende oder Berufsschüler, die im Dezember vergangenen Jahres zwar an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, aber beurlaubt oder im Ausland waren, sind grundsätzlich antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben wollen.

Wie genau stelle ich einen Antrag?

Um einen Antrag zu stellen, wird in jedem Fall ein sogenanntes BundID-Konto benötigt. Dieser Account, der auch als "Nutzerkonto Bund" bezeichnet wird, liegt dann bei einem vom Bund verwalteten Portal, mit dem behördliche Aufgaben auch online erledigt werden können. Über dieses Konto werden auch schon die Corona-Hilfen oder BAföG-Anträge bearbeitet.

Um so einen Account anzulegen, wird ein onlinefähiger Personalausweis benötigt. Den bekommt, wer mit einem aktuellen Smartphone und der AusweisApp2 die eID-Funktion des Persos aktiviert. Ist das geschehen, können die Besitzerinnen und Besitzer sich online ausweisen. Eine andere Möglichkeit ist das Elster-Zertifikat. Wer also schon mal eine Steuererklärung eingereicht hat, kann sich auch mit dem dazugehörigen Finanzamt-Schriftstück ins BundID-Konto einloggen.

Ist das geschehen, bekommen die Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschüler eine PIN von ihrer Hoch- oder Berufsschule zugewiesen. Die kann dann in dem freigeschalteten Konto eingegeben werden. Anschließend das dazugehörige Antragsformular ausfüllen - und die Zahlung wird angewiesen.

Was, wenn ich keine BundID und kein Elster-Zertifikat habe?

Als dritte Alternative ist eine Registrierung bei BundID mit Nutzername und Passwort möglich, für die keine App benötigt wird. Dafür müssen allerdings sämtliche persönliche Daten eingepflegt werden. Anschließend kann die jeweilige Hochschule zusätzlich eine PIN zur Freischaltung des BundID-Kontos zur Verfügung stellen - gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Ganz ohne BunID-Account geht es also auch hier nicht. Das Problem ist auch hier, dass die Präferenzen der Ausbildungsstätten verschieden sind: Einige bevorzugen diesen Weg und händigen automatisch eine PIN an ihre Studierenden aus, andere lehnen diesen Aufwand ab.

Wann und wie schnell wird das Geld überwiesen?

Das ist noch nicht ganz klar. Ab dem 15. März steht allen Berechtigten das Portal offen. Laut Bundesbildungsministerium hat die Testphase reibungslos funktioniert und die Auszahlung soll "schnellstmöglich" vonstattengehen, heißt es.

Warum kommt die Pauschale erst jetzt und warum ist das Verfahren so kompliziert?

Eigentlich war die Pauschale schon im Herbst für den Winter angekündigt worden. Dann aber stellte sich beim Bildungsministerium offenbar heraus, dass die Hoch- und Berufsschulen in Deutschland nicht gleichmäßig gut aufgestellt sind, was die technische Infrastruktur angeht.

Auf der Website einmalzahlung200.de wird erklärt, man habe ein digital gestütztes Verfahren als notwendig erachtet, aber nachdem die Campus-Management-Systeme vieler Hochschulen geprüft worden seien, habe man festgestellt, diese "wären technisch komplizierter und nicht kurzfristig umsetzbar gewesen. Zudem sind solche Systeme nicht flächendeckend verfügbar."

Muss ich das Geld wirklich für meine Stromrechnung ausgeben?

Nein, das Geld steht allen Berechtigten zur freien Verfügung und kann so genutzt werden, wie es benötigt wird.

Muss ich die Pauschale versteuern? Was ist, wenn ich schon mal eine Pauschale aus einem anderen Topf bekommen habe?

Die Energiepauschale ist von der Einkommenssteuer und allen anderen Steuern befreit. Sie kann auch beantragt werden, wenn jemand nicht nur studiert, sondern zeitgleich auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist. Diese Leute haben nämlich schon Ende vergangenen Jahres die Arbeitnehmerpauschale in Höhe von 300 Euro bekommen – beides schließt sich nicht aus.

Wo finde ich weitere Informationen?

Für detailliertere Fragen zum Antrag oder zu technischen Problemen, gibt es auch eine kostenfreie Info-Hotline (+49 800 2623 003). Die ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Mail zu schreiben. Möglicherweise lohnt sich zuallererst auch ein Blick auf die ausführliche Website www.einmalzahlung200.de. Informationen zum BundID-Konto selbst gibt es auf der dazugehörigen Website.

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