Löwen-Investor Hasan Ismaik
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Wegen Löwen-Investor Ismaik: DFL-Abstimmung zu 50+1 verschoben

Eigentlich hätten die 36 Profivereine der ersten und zweiten Bundesliga am 9. Oktober über die 50+1-Regel abstimmen sollen. Doch ein Befangenheitsantrag von Löwen-Investor Hasan Ismaik sorgt nun für eine Verschiebung der Abstimmung.

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Aus der für den am 9. Oktober 2023 geplanten Abstimmung der 36 Profiklubs der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga wird erst mal nichts. Weil die HAM International Limited, die Firma des jordanischen Investors Hasan Ismaik, einen Befangenheitsantrag gestellt hat, muss die Abstimmung verschoben werden. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) ein entsprechendes Schreiben an die 36 Vereine geschickt. Ein zweiter Anlauf soll am 9. Dezember gewagt werden.

Vereine sollten über neue 50+1-Regel abstimmen

Die 50+1-Regel besagt, dass der Verein immer die Stimmenmehrheit haben muss, ein Investor also maximal 49 Prozent der Anteile eines Vereins halten darf. Damit soll die Handlungsfähigkeit eines Vereins gegenüber einem möglichen Geldgeber sichergestellt werden. 2018 hatte die DFL die Regelung dem Bundeskartellamt zu Prüfung vorgelegt. Dabei ging es vorrangig um die Sonderregelung für Bayer Leverkusen (100 Prozent Bayer AG), VfL Wolfsburg (100 Prozent Volkswagen AG) und TSG Hoffenheim (96 Prozent Dietmar Hopp). Im Juli hatte sich die Liga mit dem Kartellamt nach jahrelangen Streitigkeiten auf drei Änderungen der 50+1-Regel geeinigt.

Demnach muss zukünftig eine Vertretung des Muttervereins im Gremium der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Außerdem dürfen Einzelpersonen die Bilanzen der Vereine nicht mehr durch Sonderzahlungen ausgleichen. Des Weiteren sind die Clubs fest an ihren Standort gebunden. Im Gegenzug behalten Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim ihre Sonderregelung bei. Nun hätten die Vereine entscheiden sollen, doch Ismaiks Antrag verhindert die Abstimmung vorerst.

Ismaik stellt Befangenheitsantrag gegen Beisitzenden

"Der Vorsitzende der zuständigen 11. Beschlussabteilung hat die DFL gestern mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Beigeladener zum Verfahren (HAM International Ltd.) in seiner fristgerecht in dieser Woche eingereichten Stellungnahme zu dem Zusagenentscheidungsentwurf vom 13. Juli 2023 Befangenheitsvorwürfe gegen den berichterstattenden Beisitzenden der Beschlussabteilung erhoben hat. Diese Vorwürfe werden u.a. mit vermeintlichen Versäumnissen bei der Verfahrens- und Aktenführung begründet. Der Sachverhalt wird nun von der Prozessabteilung des Bundeskartellamts geprüft, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann", heißt es in dem Schreiben vom 22. September, das dem "Kicker" vorliegt.

Ismaik Gegner der 50+1-Regel

HAM International Ltd. ist die Firma von Hasan Ismaik, der seit 2011 Anteilseigner bei den Giesingern ist. Der Jordanier hält 60% an der Kapitalgesellschaft des Vereins. Da der TSV 1860 München als Drittligist nicht Mitglied der DFL ist, ist Ismaik in der Abstimmung ein "Beigeladener" und nicht stimmberechtigt.

Ismaik gilt als scharfer Kritiker der 50+1-Regel, die in Deutschland Usus ist, in anderen Ländern allerdings nicht. Nach dem Abstieg aus der 2. Bundesliga 2017 kündigte er an, gegen die Regelung zu klagen. "Diese Regel ist eine Scheinregel, die den deutschen Fußball nicht schützt, sondern ihm extrem schadet", sagte er damals. Der 46-Jährige hatte in der Vergangenheit immer wieder argumentiert, die Regel schwäche den deutschen Fußball im Vergleich zu England, Spanien oder Italien.

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