Auf der Website eines Onlinehaendlers ist am 02.05.2020 in Kaufbeuren eine 4-Sterne-Bewertung zu sehen.
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Wie zuverlässig sind Sterne-Bewertungen im Internet?

Online-Bewertungen sollen Orientierung bieten für den Einkauf im Internet. Doch man kann sich auf die Sterne nicht verlassen. Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands kommt zu sehr enttäuschenden Ergebnissen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wer sich in Online-Shops sagen wir nach einem Elektrorasenmäher umschaut und nicht genau weiß, welches Produkt wirklich etwas taugt, verlässt sich gerne auf die Anzahl der Sterne, die andere vorher gegeben haben.

Vier Sterne und darüber erscheinen zumindest nicht schlecht. Sie verleiten womöglich dazu zuzugreifen. Das wissen natürlich auch die Internet-Läden, weshalb sie oft nichts unversucht lassen, um die Bewertungen für ihre Waren und Dienstleistungen nach oben zu treiben. Positive Rezensionen werden manchmal schlicht gekauft, oder Höchstbewertungen mit Gutscheinen belohnt. Teilweise verschicken Händler sogar Anwaltsschreiben, um Verbraucher zur Rücknahme von negativen Bewertungen zu bewegen.

Das Who-is-Who der Online-Portale

Jetzt hat der "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) seine früheren Recherchen noch einmal aktualisiert und sich 30 bekanntere App Stores, Bewertungsportale und Online-Marktplätze genauer angeschaut. Mit dabei Amazon, Play Store (Google), App Store (Apple), Google, eBay, Check24, Ikea, Lidl und Doc Morris. Die Frage war, ob sich die Anbieter bei ihren Bewertungen an die neuen Regelungen halten , die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben.

So ist es seit 28. Mai 2022 Pflicht, darüber zu informieren, ob und wie sichergestellt worden ist, dass Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung auch wirklich gekauft haben. Die Portal müssen also glaubhaft zeigen, dass die Sterne kein Fake sind.

90 Prozent der Portale hielten sich nicht ans Gesetz

Der vzbv kommt zu dem Schluss, dass die allermeisten Unternehmen unzureichend oder gar nicht informieren, wie ihre Sterne-Bewertungen zustande kommen. Bei 27 der 30 Online-Portale gab es hier Mängel.

"VerbraucherInnen sollten sich per se auf keine Bewertung im Netz verlassen, die sie nicht selbst geschrieben haben. So traurig sich das anhört", sagt Sabrina Wagner. Beim vzbv ist sie Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales.

Die Verbraucherschützer schütteln den Kopf darüber, wie unverfroren sich die Unternehmen über die geltenden Regeln hinwegsetzen.

"Wir sind immer wieder erstaunt, wie wenig Unternehmen bestrebt sind, neue gesetzliche Vorgaben zugunsten von Verbraucher:innen umzusetzen", so Wagner.

Für die Verbraucherschützer ist es nicht das erste Mal, dass sie bei Online-Portalen einen zu laxen Umgang mit dem Gesetz feststellen mussten. Auch bei der Einführung des Kündigungsbuttons, der für langlaufende Online-Abbos vor einem Jahr Pflicht wurde, gab es bei den Firmen erst mal kein Einlenken. Nach den aktuellen miesen Ergebnissen zu den Bewertungs-Sternen hat die vzbv bereits Unternehmen abgemahnt. Wenn sich Anbieter weiterhin zieren, werden der vzbv auch vor Gericht ziehen.

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