Die Richter müssen entscheiden, ob das von der Vorinstanz ausgesprochene Verbot der wesentlichen Passagen des Gedichts bestehen bleibt oder gekippt wird. Der Rechtsstreit zwischen dem Satiriker und dem Politiker dauert schon etwa zwei Jahre und könnte noch bis vors Bundesverfassungsgericht gehen.
Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Böhmermann hatte am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor. Das Landgericht in Hamburg wertete viele Passagen als Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Erdogan auch im Rahmen einer Satire nicht hinnehmen müsse. Sowohl Böhmermanns als auch Erdogans Anwalt legten daraufhin Berufung ein. Während Böhmermann unter Verweis auf die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit ein Verbot einzelner Passagen nicht hinnehmen will, dringt Erdogan auf ein vollständiges Verbot des Gedichts.