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Xavier Naidoo im Landgericht Regensburg

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Naidoo siegt vor Gericht - Antisemitismus-Streit geht weiter

Xavier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden. Dieses Urteil des Landgerichts Regensburg hält die Anwältin der beklagten Referentin der Amadeu Antonio Stiftung für falsch. Der Streit vor Gericht dürfte damit noch nicht zu Ende sein.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Laut dem Urteil am Landgericht Regensburg ist es der Referentin untersagt, den 46-jährigen Soulsänger Xavier Naidoo einen Antisemiten zu nennen und dass dies strukturell nachweisbar sei. Zwar handele es sich dabei um eine Meinungsäußerung, allerdings überwiege hier das Persönlichkeitsrecht des Leadsängers der Söhne Mannheims. Dieses sei durch die Äußerung angegriffen worden, so die Begründung des Gerichts. 

Anwältin: "Werden Urteil prüfen"

"Die Reichweite der Meinungsfreiheit wurde hier verkannt", sagt Anwältin Franziska Oster auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks."Wir werden das Urteil prüfen." Die Amadeu Antonio Stifung kündigt an, dass die Referentin plant, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

"Die Amadeu Antonio Stiftung hält es für unerlässlich, antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung." Amadeu Antonio Stiftung in einer Pressemitteilung

Naidoo: "Texte nicht antisemitisch gemeint"

Während des Prozesses führte ihre Mandantin unter anderem an, dass die Liedtexte Naidoos antisemitische Codes enthielten. In einem Lied stellt Naidoo unter anderem einen Bezug zur Rothschild-Bank her, in dem er sie als "Baron Totschild" und als "Schmock" bezeichnet. Nach eigenem Bekunden wollte Naidoo damit lediglich wirtschaftsnahe Politiker kritisieren. Keinesfalls sei der Text antisemitisch zu verstehen, versicherte Naidoo während der Verhandlung Ende Juni. Er habe selbst viele jüdische Freunde, sein Sohn trage einen hebräischen Namen. Außerdem setze er sich mit diversen sozialen Projekten gegen Rassismus ein. 

Keine Rückschlüsse auf Person

Für das Gericht hat sich Naidoo glaubwürdig von dem Vorwurf distanziert, seine Liedtexte enthielten antisemitische Codewörter. Die Richterin betonte aber, dass das Gericht nicht beurteilt habe, ob die Liedtexte antisemitisch seien oder nicht. Selbst wenn man die Liedtexte als antisemitisch interpretiere, so gebe das keine Rückschlüsse darauf, ob die Person ein Antisemit sei. Hierzu konnte die Beklagte keine ausreichenden Tatsachen vorlegen. "Ich würde sagen, dass eine Person generell mit seinen Äußerungen verbunden ist", entgegnet Anwältin Oster. 

Naidoos Anwalt Frank Wolf sagte nach der Entscheidung des Gerichts, dass das Urteil nicht unerwartet komme. Die herabwürdigende Bezeichnung entbehre jeder Grundlage, so Wolf.

"Die aus der Luft gegriffene Bezeichnung stellt nicht nur eine absolut unzutreffende Tatsachenbehauptung dar, sie ist in ihrer Abwegigkeit auch von der durchaus weit zu verstehenden Meinungsfreiheit nicht mehr erfasst." Frank Wolf, Anwalt von Xavier Naidoo

Knobloch: "Hass ist keine Meinung"

Auch Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayerns, äußerte sich per Twitter zu dem Urteilsspruch in Regensburg. Sie schrieb, dass die Entscheidung des Regensburger Landgerichts zwar wie jeder Gerichtsentscheid zu akzeptieren sei, wirklich zu verstehen sei das Urteil aber nicht.

"Hass ist keine Meinung, und die Verwendung einer codierten Ausdrucksweise, die sich leicht als antisemitisch verstehen lässt, vergiftet unsere Sprache und unsere Gesellschaft." Charlotte Knobloch auf Twitter

Knobloch wünsche sich, dass Antisemitismus in Zukunft von allen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen wirksam bekämpft und in allen seinen Formen geächtet werde.