Nach Bundestag beschließt auch Bundesrat das Cannabis-Gesetz
Bildrechte: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann

Ab Ostermontag darf in Deutschland gekifft werden

Per Mail sharen
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Cannabis-Legalisierung: Das gilt ab dem 1. April

Seit dem heutigen Ostermontag ist Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Was künftig beim Besitz, der Weitergabe, dem Anbau und im Straßenverkehr gilt - ein FAQ.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in Deutschland im Prinzip legal. Was genau gilt - ein FAQ zur Cannabis-Legalisierung.

Wie viel Cannabis darf man ab April besitzen?

Maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis dürfen Konsumenten zu Hause besitzen. Unterwegs im öffentlichen Raum darf man 25 Gramm mit dabei haben. Der Stoff darf nur für den Eigenkonsum genutzt werden. Eine Weitergabe an Minderjährige wird streng bestraft, genauso wie der Handel mit der Droge.

Die Cannabis-Clubs dürfen dem Gesetz zufolge maximal 25 Gramm der Droge pro Tag an ihre Mitglieder abgeben und maximal 50 Gramm pro Monat.

Cannabis-Weitergabe: Sonderregeln für 18- bis 21-Jährige

Für junge Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten andere Regeln. Sie erhalten höchstens 30 Gramm im Monat. Bei ihnen gibt es auch eine Begrenzung für den Gehalt des Rauschmittelns Tetrahydrocannabinol (THC) – dieser darf nicht über zehn Prozent liegen.

Darf überall Cannabis konsumiert werden?

Nein. In den Cannabis-Clubs ist der Konsum nicht erlaubt. Auch in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Spielplätzen ist der Konsum verboten. Es muss ein Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung eingehalten werden. In Fußgängerzonen ist das Kiffen tagsüber ebenfalls nicht erlaubt, nur zwischen 20 Uhr und 7 Uhr.

Was droht, wenn man mehr Cannabis besitzt?

Erwachsene, die mit bis zu 30 Gramm statt der erlaubten 25 Gramm Cannabis auf der Straße erwischt werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das Gleiche gilt, wenn man zu Hause bis zu 60 Gramm statt der erlaubten 50 Gramm hat. Wer noch mehr besitzt, macht sich strafbar.

Woher kann Cannabis künftig legal bezogen werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten, in Zukunft legal an Cannabis heranzukommen. Zum einen können Erwachsene selbst anbauen. Drei Pflanzen dürfen zu Hause gezüchtet werden. Zum anderen kann Cannabis legal über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, in begrenzten Mengen bezogen werden. Vorausgesetzt, man ist Mitglied in so einem Club.

Welche Regeln gelten für den Anbau zu Hause?

Nach dem Gesetz dürfen Cannabis-Samen aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Sie können auch über das Internet bestellt sowie versendet werden – auch das ist zulässig. Die Samen dürfen aber nur für den privaten Eigenanbau genutzt werden.

Wer zu Hause anbaut, muss bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen. Das angebaute Cannabis, die Pflanzen und die Cannabissamen müssen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt werden - zum Beispiel, indem die Pflanzen und das geerntete Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Lüftungs- oder Luftfilteranlagen helfen Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Legalisierungs-Gegner kritisieren, dass der Anbau zu Hause von den Behörden nur schwer kontrolliert werden kann.

Welche Regeln gelten für die Cannabis-Clubs?

Die Anbauvereine, auch Cannabis-Clubs genannt, dürfen erst zum 1. Juli starten. Sie erhalten nur eine Zulassung, wenn sie mindestens 200 Meter von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen entfernt liegen. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Wer einem beitreten will, muss volljährig sein.

Die Clubs müssen als nicht kommerzielle Vereine organisiert werden und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Gebäude, in dem Cannabis angebaut wird, darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.

Welche Vorgaben gibt es noch?

Um das gemeinschaftlich angebaute Cannabis aus einem Cannabis-Club zu bekommen, müssen die Mitglieder den Stoff vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen.

Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge.

Gibt es einen Grenzwert für den Straßenverkehr?

Künftig ja, aktuell noch nicht. Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertenkommission schlägt als Grenzwert 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (kurz THC) je Milliliter Blutserum vor. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Ab diesem Wert gehen die Fachleute von einer möglichen Wirkung auf das Fahrverhalten aus. Das Bundesverkehrsministerium schreibt dazu: "Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille."

Doch dieser Grenzwert muss erst noch vom Gesetzgeber beschlossen werden. Vor dem 1. April ist das zeitlich nicht mehr zu schaffen. Bis das Straßenverkehrsgesetz geändert wird, bleibt es bei der aktuellen Rechtslage. Nach dieser handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln gehört Cannabis. Und eine Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann.

Das bisherige absolute Verbot, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, gilt also vorerst weiter. Ein konkreter Grenzwert wie 0,5 Promille bei Alkohol steht bisher nicht im Gesetz. Allerdings hat sich in der Rechtsprechung ein Wert durchgesetzt, nämlich 1,0 Nanogramm THC im Blut. Ab diesem Wert drohen Sanktionen bis zum Fahrverbot.

Darf auf Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerten Cannabis geraucht werden?

Wo sonst je nach gesetzlicher Lage in einem Bundesland ein Rauchverbot gilt, darf auch kein Cannabis geraucht werden. Darüber hinaus liegt die Entscheidung bei den jeweiligen Veranstaltern, die auch darüber entscheiden, ob beispielsweise Alkohol ausgeschenkt werden darf oder nicht. Wie auf dem Münchner Oktoberfest mit dem Cannabis-Gesetz umgegangen werden soll, ist noch offen. Die Wiesn-Wirte wollen Mitte April darüber diskutieren.

Grundsätzlich ist nach dem neuen Gesetz das Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Kindern verboten. Auch das müssen die Veranstalter bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Werden Strafen rückwirkend erlassen?

Ja, so sieht es das Gesetz vor. Wer wegen einer Cannabis-Straftat, die nach den neuen Regeln nicht mehr illegal ist, verurteilt wurde, darf darauf hoffen, dass die Strafe aufgehoben wird. Es handelt sich um einen rückwirkenden Straferlass.

Allerdings wird es dauern, bis diese Fälle von den zuständigen Behörden bearbeitet sind. Die Justizminister warnten im Vorfeld des Cannabis-Beschlusses davor, dass diese Regelung Staatsanwaltschaften und Gerichte stark überlasten könnte.

Warum ist diese Teillegalisierung umstritten?

Die Kritik an dem Gesetz ist groß – vor allem von CSU- und CDU-Politikern. Die Gegner verweisen insbesondere auf die Gesundheitsgefahren, die von Cannabis ausgehen. Junge Menschen unter 25 Jahren seien besonders gefährdet. Auch Mediziner und Psychologen warnen vor dem Konsum der Droge. Viele Politiker äußerten zuletzt die Befürchtung, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei und Konsumenten mit der Zeit zu härteren Rauschmitteln griffen.

Mehrere Innenminister und Vertreter der Polizei kritisieren den hohen Kontrollaufwand. Die Gewerkschaft der Polizei in Berlin zeigte sich enttäuscht, dass der Bundesrat die Chance nicht genutzt habe, "diesen Wahnsinn zu stoppen".

Die Bundesregierung will mit Aufklärungs- und Präventionskampagnen vor den gesundheitlichen Risken warnen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte dafür die Finanzmittel in den vergangenen Tagen als Zugeständnis an die Bundesländer noch mal erhöht.

Dieser Artikel ist erstmals am 23.03.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!