Palmanova, Mallorca
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Menschenleerer Strand auf Mallorca

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Pfingsturlaub in Spanien: Was momentan bei der Einreise gilt

Das beliebte Reiseland ist vor allem mit seinen Inseln ein Sehnsuchtsort für viele Reisende. Balearen und Kanaren sind zwar nicht mehr als Risikogebiet eingestuft, es gibt aber trotzdem einige Dinge zu beachten. Und ohne Corona-Test geht gar nichts.

Vor der Türkei und Italien ist Spanien bei den Deutschen das beliebteste Reiseziel. Corona hat Spanien hart getroffen, inzwischen sind die Infektionszahlen aber stark zurückgegangen. Es gilt nicht mehr ganz Spanien als Risikogebiet, daher ist auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes auf einzelne Regionen beschränkt.

Keine Einreise nach Spanien ohne Test

Egal auf welchem Weg die Einreise nach Spanien erfolgt - alle Reisenden ab einem Alter von 6 Jahren müssen ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (z.B. PCR-Test) vorlegen können. Das Testergebnis darf nicht älter als drei Tage sein und muss den Namen des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer, Datum der Testabnahme, Laborkontakt, das angewandte Testverfahren, und das negative Testergebnis enthalten.

Wer mit dem Flugzeug einreist, muss zwei Tage vor Abflug auf dem "Spain Travel Health-Portal" ein Formular ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt. Diesen müssen Reisende den Airlines mit dem Negativtest zusammen vorlegen können.

Balearen, Kanaren und Teile des Festlandes nicht mehr Risikogebiet

Von Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia, auf die Balearen (beispielsweise Mallorca), die Kanarischen Inseln und die Exklave Ceuta wird vom Auswärtigen Amt zwar noch abgeraten - eine Reisewarnung gibt es aber nicht mehr. Für Kanaren und Balearen gelten aber dieselben Regeln, wie fürs Festland: Testpflicht ab einem Alter von 6 Jahren für Gäste, die aus einem Risikogebiet einreisen.

Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr, Gastronomie und Geschäfte haben noch nicht wieder im normalen Umfang geöffnet und Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind bezüglich der Personenzahl eingeschränkt.

Reisewarnung noch für Teile des Festlandes

Vor touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und in die Exklave Melilla warnt das Auswärtige Amt weiterhin. In ganz Spanien ist es noch Pflicht, in der Öffentlichkeit (auch am Strand), geschlossenen Räumen und im Öffentlichen Nahverkehr eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen.

Nachdem der nationale Notstand beendet ist, können aber nun alle Regionen eigene Regeln erlassen. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Maßnahmen am Reiseziel, beim Reiseveranstalter und/oder der Fluggesellschaft zu informieren. Das Auswärtige Amt aktualisiert seine Hinweise regelmäßig - sie lassen sich auch unterwegs mit der Smartphone-App "Sicher Reisen" abrufen.

  • Zum Artikel "Nach dem Urlaub: Das gilt bei der Rückreise nach Deutschland"

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