Urteil im Prozess über Abschuss von Flug MH17
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Lebenslange Haftstrafen nach MH17-Abschuss über Ukraine

Ein niederländisches Gericht hat drei Männer wegen des Abschusses eines Verkehrsflugzeuges im Jahr 2014 über dem Donbass verurteilt. Sie erhielten lebenslange Haftstrafen, die sie jedoch wohl nie antreten werden. Sie sind in Russland untergetaucht.

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Mehr als acht Jahre nach dem Abschuss von Flug MH17 über der Ostukraine hat ein niederländisches Gericht drei Männer wegen des Abschusses des Passagierfluges MH17 über der Ostukraine im Jahr 2014 in Abwesenheit des Mordes für schuldig gesprochen. Es handelt sich bei ihnen um zwei ehemalige russische Geheimdienstoffiziere und einen ukrainischen Separatisten

Sie alle erhielten lebenslange Haftstrafen und sollen mindestens 16 Millionen Euro an die Verwandten der Opfer zahlen. Die Täter sind jedoch in Russland untergetaucht, eine Auslieferung ist unwahrscheinlich. Unter ihnen befindet sich als ranghöchster Angeklagter Igor Girkin, er war zur Zeit des Abschusses Oberst des russischen Geheimdienstes FSB und Verteidigungsminister der selbsternannten Volksrepublik Donezk. Berichten zufolge ist er auch in den gegenwärtigen Invasionskrieg Russlands in der Ukraine verwickelt.

Kein Angeklagter erschien vor Gericht

Ein weiterer russischer Angeklagter wurde von dem in der Nähe des Amsterdamer Flughafens Schiphol tagenden Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Er hatte sich als einziger Beschuldigter von einem Anwalt vertreten lassen. Alle vier Angeklagten hatten sich geweigert, selbst vor Gericht zu erscheinen.

Russland lehnt Urteil zum Flugzeugabschuss ab

Russland hat den Schuldspruch eines niederländischen Gerichts zum Abschuss der Passagiermaschine MH17 über der Ostukraine im Jahr 2014 als politisch motiviert zurückgewiesen. "Sowohl der Verlauf als auch die Ergebnisse der Verhandlung zeugen davon, dass ihr der politische Auftrag zugrunde lag, die Version (...) von einer Beteiligung Russlands an der Tragödie zu stärken", teilte das russische Außenministerium am Donnerstag auf seiner Homepage mit.

298 Passagiere getötet

Die Boeing der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Da die meisten aus den Niederlanden kamen, fand dort auch der Prozess statt.

Abschuss mit russischer Luftabwehrrakete

"Das Gericht befand die nachgewiesenen Vorwürfe für so schwer, dass es nur die höchstmögliche Haftstrafe für angemessen hält", sagte der Vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis bei der Urteilsverkündung.

Die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise belegten, dass die Boeing 777 der Gesellschaft Malaysia Airlines durch eine von prorussischen Rebellen in der Ukraine abgefeuerte Buk-Rakete zum Absturz gebracht wurde. Abgefeuert wurde die Rakete demnach von einem Feld in einem von Separatisten kontrollierten Gebiet.

Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht erstmals Untersuchungen internationaler Ermittler. Das Luftabwehrgeschütz war demnach von einer russischen Militärbasis bei Kursk in die Ukraine geschafft und nach dem Abschuss wieder zurückgebracht worden.

Schuldige werden ihre Strafe wohl nie antreten

Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Verurteilten jemals tatsächlich ihre Haftstrafen antreten werden. Sie sollen sich in Russland aufhalten. Das Land wird sie nach Einschätzung von Experten nicht ausliefern. Moskau erkennt das Gericht nicht an und hat stets jegliche Mitverantwortung für den Abschuss zurückgewiesen.

"Die Wahrheit ist auf dem Tisch"

Einige Angehörige der getöteten Passagiere, die die Urteilsverkündung verfolgten, bewerteten den Schuldspruch dennoch als wichtig. "Die Wahrheit ist auf dem Tisch - das ist das Wichtigste", sagte Anton Kotte, der durch dem Abschuss seinen Sohn, seine Schwiegertochter und seinen sechsjährigen Enkel verloren hatte.

Robbert van Heijningen, dessen Bruder, Schwägerin und Neffe mit der Boeing abgestürzt waren, nannte den Abschuss des zivilen Verkehrsflugzeugs einen Akt der Barbarei, den er nie verwinden werde, egal wie das Urteil laute. "Ich nenne es einen Stein in meinem Herzen und Steine (...) verschwinden nicht", sagte van Heijningen.

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