Symbolfoto von einem Plantagenarbeiter
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Oxfam legt Lieferketten-Beschwerde gegen Supermärkte ein

Die Hilfsorganisation Oxfam hat eine Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz gegen Rewe und Edeka eingereicht. Dabei gehe es um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen-Plantagen, gegen die vorgegangen werden soll.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Entwicklungsorganisation Oxfam hat beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Beschwerde gegen Edeka und Rewe eingereicht. Grundlage ist das im Januar in Kraft getretenen Lieferkettengesetz. Dabei gehe es um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen-Plantagen von Zulieferern in Ecuador, so Oxfam.

Mit den Beschwerden solle unter anderem gegen Unterbezahlung und fehlenden Arbeitsschutz vorgegangen werden. Nach Angaben der Leiterin des Bereichs "Gerechtes Wirtschaften" bei Oxfam, Franziska Humbert, muss das Bundesamt den in den Beschwerden enthaltenen Hinweisen nachgehen und den Handelsunternehmen konkrete Anweisungen geben, was sie dagegen unternehmen sollen.

Edeka und Rewe weisen Vorwürfe vehement zurück

Edeka wies die Vorwürfe zurück. Bei einer Überprüfung hätten sich die Hinweise mit Bezug auf Partnerfarmen, von den Bananen bezogen würden, nicht bestätigt. "Die Aussage, wir seien nicht ausreichend gesprächsbereit, weisen wir deutlich zurück", teilte der Lebensmitteleinzelhändler auf Anfrage laut der Nachrichtenagentur epd mit.

Rewe erklärte demnach auf Anfrage, von dem beanstandeten Betrieb würden keine Waren mehr bezogen. Diesem sei nach einer unangekündigten Überprüfung infolge der Hinweise die Zertifizierung vorläufig entzogen worden.

Oxfam hatte nach eigenen Angaben Aldi, Lidl, Edeka und Rewe im Sommer über insgesamt vier Fälle von Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen bei ihren Zulieferern in Ecuador und Costa Rica informiert. So sollen Arbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigt worden sein. Zudem hätten sie arbeiten müssen, während die Plantagen mit potenziell giftigen Pestiziden eingesprüht wurden. Gewerkschaftsmitglieder würden entlassen oder sogar misshandelt, wenn sie sich gegen die Missstände wehrten. Die Hilfsorganisationen stützen sich dabei auf Erfahrungsberichte von Plantagenarbeitern und Gewerkschaften sowie eigene Recherchen in den Produktionsländern.

Reaktionen für Oxfam nicht immer ausreichend

Nach den Vorwürfen hätten sich Aldi und Lidl verhandlungsbereit gezeigt und Kontakt zur Gewerkschaft in Costa Rica aufgenommen. Rewe und Edeka haben laut Oxfam auf Zertifizierungen verwiesen und die betroffenen Arbeiter nicht angemessen angehört. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre aber nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden.

Unterstützt wird die Beschwerde vom katholischen Hilfswerk Misereor und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Annabell Brüggemann vom ECCHR betonte, es sei entscheidend, dass Unternehmen die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten nicht allein an private Zertifizierer auslagern könnten: "Die limitierte Aussagekraft gängiger Zertifikate ist gut dokumentiert."

Wird EU-Lieferkettengesetz beklagte Lücken schließen?

Die Beschwerde solle einen Beleg dafür liefern, wie effektiv die Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Deutschland ist. Dieses verpflichte die deutschen Unternehmen zwar, ihren Einfluss zur Wiedergutmachung von Schäden in den Produktionsländern zu nutzen, erklärte der Misereor-Wirtschaftsexperte Armin Paasch. "Es verpflichtet sie aber nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Schäden. Es verbessert auch die Erfolgsaussichten von Betroffenen in Schadenersatzklagen nicht wesentlich." Diese und andere Lücken müsse das künftige EU-Lieferkettengesetz schließen, das bis Ende des Jahres beschlossen werden soll. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt derzeit für Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten.

Mit Informationen von epd und KNA

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