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Archiv: Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles, spricht am 21.01.2018 beim SPD-Sonderparteitag in Bonn

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Noch keine Einigung beim Thema Familiennachzug

Heute ist Tag fünf der Koalitionsverhandlungen. Bei einem umstrittenen Thema müssen die Parteien bis heute Abend eine Vor-Einigung erzielen: beim Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz. Von Birgit Schmeitzner

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles nennt eine Frist: 18 Uhr, dann beginnt die Hauptausschusssitzung des Bundestages, und laut Nahles müssen sich die Spitzen von Union und SPD bis dahin geeinigt haben, wie es langfristig mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus weitergeht. Nur dann wollen die Sozialdemokraten in dieser Woche im Bundestag eine Übergangslösung mittragen, mit der der Familiennachzug bis Ende Juli weiter ausgesetzt wird.

"Ohne jetzt schon in die gesetzgeberischen Details im Einzelnen einzusteigen, muss es Klarheit geben, was die Anschlussregelung ausmacht. Und das ist an einigen Punkten noch unterschiedlich in der Interpretation. Deswegen müssen wir das klären." Andrea Nahles, SPD-Fraktionschefin

Anschlussregel mit Härtefallklausel

Nahles sagt: Die SPD würde der Union ohnehin sehr entgegenkommen, wenn sie mit ihr im Bundestag dafür stimmt, den Familiennachzug weiter auszusetzen. Im August soll, so der Plan, ein neues Gesetz fertig sein, das den Nachzug mit Auflagen wieder erlaubt. In dieser Anschlussregelung will die SPD eine Härtefallklausel verankert wissen. Und Nahles betont: Wenn Schutzsuchende über diese Klausel enge Verwandte nach Deutschland holen können, sollen diese Fälle nicht zu dem mit der Union vereinbarten Kontingent von maximal 1.000 Menschen im Monat zählen. Malu Dreyer, SPD-Vize und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, sagte dazu:

"Das sind keine großen Zahlen. Aber trotzdem ist es für uns wichtig als Signal, dass sie nicht angerechnet werden." Malu Dreyer, stellvertretende SPD-Chefin, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz

Zahlen von 2017 könnten ein Anhaltspunkt sein

Zur Einordnung: Es gibt bereits eine Härtefall-Regel, basierend auf einem Paragrafen aus dem Aufenthaltsgesetz, der Familiennachzug in Einzelfällen aus dringenden humanitären Gründen zulässt, unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention. Im Auswärtigen Amt hieß es in der vergangenen Woche, im Jahr 2017 sei in 96 Fällen ein Familiennachzug genehmigt worden, in den meisten Fällen ging es um Minderjährige.

Arbeitsgruppe kam nicht voran

Union und SPD haben sich also bei diesem Thema verhakt, auf Arbeitsebene kam man gestern nicht weiter. Heute verhandeln beide Seiten in kleinerer Runde, mit den Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Andrea Nahles. Bis 18 Uhr soll es, so Nahles wörtlich, eine Grundverständigung geben, wo es langgehen soll. Dann tagt der Hauptausschuss des Bundestages, der die Plenarsitzungen für diese Woche vorbereitet.