Der Angeklagte André E. hat einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat gestellt. Die Hauptverhandlung wurde deshalb heute gar nicht erst eröffnet. Der heutige und auch der nächste Verhandlungstag kommenden Dienstag wurden abgesetzt.
Dritter Angeklagter sitzt in U-Haft
Das Ablehnungsgesuch von André E. ist eine Reaktion auf die gestrige Entscheidung des Oberlandesgerichts, den 38-Jährigen ab sofort in Untersuchunghaft zu nehmen. Bislang war André E. auf freiem Fuß, doch in ihrem Plädoyer hat die Bundesanwaltschaft klargestellt, dass sie seine Schuld inzwischen weitaus höher einschätzt als zu Beginn des Verfahrens, weshalb sie für ihn eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren beantragt hat. Damit sich André E. angesichts der drohenden hohen Strafe nicht absetzt, wurde er nun inhaftiert.
Fortgang ungewiß
Ob der NSU-Prozess dann kommende Woche tatsächlich mit den Plädoyers der Nebenklage fortgesetzt wird, ist fraglich: Denn einige Opfer-Anwälte halten es für wahrscheinlich, dass noch weitere Angeklagte Befangenheitsanträge gegen den Strafsenat stellen werden.