Klimaaktivisten der Organisation "Letzte Generation" blockieren am 13.7.2023 das Rollfeld des Hamburger Flughafens (Archivbild)
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Nach Blockaden: Airlines prüfen Klage gegen "Letzte Generation"

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Nach Blockaden: Airlines prüfen Klage gegen "Letzte Generation"

Nachdem sich Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" an den Landebahnen der Flughäfen Hamburg und Düsseldorf festgeklebt hatten, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Doch im Raum stehen auch Schadenersatzforderungen - und zwar in Millionenhöhe.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3 am Samstag am .

Mehrere Fluglinien prüfen derzeit Schadenersatzklagen gegen die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation". Die Rheinische Post berichtet, dass die Fluggesellschaften Eurowings, Lufthansa, Condor und Tuifly auf Schadensersatz klagen wollen. Auch der Flughafen Düsseldorf bereite eine entsprechende Klage vor. Die "Letzte Generation" hatte mit Klebeaktionen am 13. Juli die Flughäfen von Hamburg und Düsseldorf über mehrere Stunden lahmgelegt.

Experte: Schaden von mehreren Millionen Euro

Dabei könnte es um eine Summe von mehreren Millionen Euro gehen, schätzt der Hamburger Luftfahrtexperte Gerald Wissel. Denn die Airlines hätten Einnahmen verloren, andere Flugzeuge und Crews bereitstellen und für die hängengebliebenen Fluggäste Hotels buchen müssen. Insgesamt waren dem Bericht zufolge 48 Flüge storniert worden, zwei wurden umgeleitet.

Flughafen Düsseldorf erstattet Strafanzeige

Der Flughafen Düsseldorf hatte demnach zuvor mitgeteilt, er habe Strafanzeige wegen "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch" erstattet. Bei einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr drohe eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft, so das Blatt.

Staatsanwaltschaft: Keine Hinweise auf gefährlichen Eingriff

Für einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gibt es bislang "keine zureichenden Hinweise", so die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Ermittelt werde jedoch wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung und auf Hausfriedensbruch.

Mit Informationen von Reuters und AFP

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