Grundschulklasse (Symbolbild)
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In den unteren Klassen kann eine Maskenpflicht nicht mehr verhängt werden.

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Lehrerverbände: Neues Infektionsschutzgesetz ist unzureichend

Sollten im Herbst und Winter viele Lehrer an Corona erkranken, drohen Unterrichtsausfälle und sogar Schulschließungen. Davor warnen Bildungsgewerkschaften. Das neue Infektionsschutzgesetz kritisieren sie als nicht streng genug.

Lehrerverbände halten das neue Infektionsschutzgesetz für unzureichend und befürchten eine weitreichende Beeinträchtigung des Schulbetriebs in Herbst und Winter durch viele Corona-Infektionen. "Die Offenhaltung von Schulen und Kitas muss oberste Priorität haben", sagte der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Besonders aus diesem Grund schauen wir mit Sorge auf den Umstand, dass das Infektionsschutzgesetz deutlich hinter unseren Erwartungen zurückbleibt."

Verbände befürchten viele Krankheitsfälle

"Wenn der Schutz und damit die Gesundheit der Lehrkräfte nicht hinreichend beachtet wird, werden die Schulschließungen vor dem Hintergrund des bereits ohnehin schon dramatischen Personalmangels, bei entsprechendem Krankenstand von ganz allein kommen", bemängelte Beckmann.

Ähnliches befürchtet die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern. "Sollte es wieder zu deutlich mehr Krankheitsfällen bei den Beschäftigten an Schulen und Kitas kommen, wird es wegen des ohnehin herrschenden Lehrkräftemangels zu noch mehr Unterrichtsausfall kommen", sagte Finnern dem RND. Krankheitsbedingte Lücken wären nicht mehr zu kompensieren.

VBE kritisiert Verzicht auf Maskenpflicht in unteren Klassen

Für den VBE sei es außerdem wenig verständlich, dass man sich bei den unteren Klassen gegen eine temporäre Maskenpflicht entschieden habe, falls die Infektionszahlen steigen. "Hiermit wurde eine sehr effektive Maßnahme, um Unterricht in Präsenz zu ermöglichen und trotzdem relativ sicher vor einer Infektion zu sein, kategorisch ausgeschlossen", sagte Beckmann.

Das am 1. Oktober in Kraft tretende Infektionsschutzgesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, eine Maskenpflicht ab dem fünften Schuljahr einzuführen. Schulschließungen soll es hingegen nicht mehr geben.

Eine Lockerungen soll es bei den Testpflichten für Schulkinder geben. In dem jüngst beschlossene Gesetz ist die Regelung enthalten, dass sie bei Verdacht oder tatsächlicher Infektion einen negativen Test vorlegen müssen, um wieder zur Schule gehen zu können. Nach massiver Kritik aus den Ländern soll dies wieder geändert werden.

Mit Material von AFP und dpa

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