(L-R) Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister fuer Gesundheit, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, aufgenommen im Rahmen einer Pressekonferenz zu Corona-Regelungen in Berlin. 24.08.2022.
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Der Widerstand der Bundesländer gegen das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition wächst.

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Neues Infektionsschutzgesetz: Widerstand wächst

Der Bundesrat stimmt am Freitag über die neuen Corona-Regeln ab. Neben Bayern kündigen weitere Bundesländer an, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Kritik gibt es auch von Elternverbänden. Sie befürchten eine massive Benachteiligung von Kindern.

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Das neue Infektionsschutzgesetz bleibt umstritten. Vergangene Woche hatte der Bundestag die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen, am Freitag sollen sie den Bundesrat passieren - die derzeitige Regelung läuft am 23. September aus. Bayern will sich bei der Abstimmung enthalten, ebenso Thüringen – aus verschiedenen Gründen. Elternverbände aus München forderten ein klares "Nein" der bayerischen Staatsregierung, weil Kinder und Jugendliche durch das neue Gesetz benachteiligt würden.

  • Zum Artikel: "Neue-Corona-Regeln - In zwei Stufen durch Herbst und Winter"
  • Ramelow: "Gebe keine Zustimmung"

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) kritisiert insbesondere die Entscheidung, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht aufzuheben.

    "Ich habe dafür kein Verständnis. Meine Zustimmung wird das Infektionsschutzgesetz des Bundes in dieser Form nicht haben", sagte der Linke-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Es solle nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen, so Ramelow.

    Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen enthält sich nach einer internen Vereinbarung im Bundesrat, wenn es innerhalb der drei Parteien Linke, SPD und Grüne unterschiedliche Auffassungen zu einer anstehenden Entscheidung gibt.

    Holetschek für Enthaltung

    Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte bereits am Dienstag via Twitter angekündigt, dass sich der Freistaat bei der Bundesrats-Abstimmung zum neuen Infektionsschutzgesetz enthalten werde. Als Grund gab er an, dass viele Fragen vom Bund nicht beantwortet worden seien.

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    Kita-Elternbeiräte befürchten Benachteiligung von Kindern

    Die Gemeinsamen Kita-Elternbeiräte der Landeshauptstadt München appellierten an die bayerische Staatsregierung, im Bundesrat gegen die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes zu stimmen.

    Kritisch sei, dass Corona in eine im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden soll. Damit stünde Covid-19 künftig in einer Reihe mit Cholera, Masern, Keuchhusten oder der Pest.

    An Corona erkrankte Personen dürften Schulen oder Kitas dann nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test wieder betreten. Bestünde bei einem Kind oder Jugendlichen auch nur ein Corona-Verdacht - weil er oder sie hustet - müsste dieser mit einem offiziellen Test ausgeräumt werden. Selbsttests sind dabei nicht vorgesehen. Die Elternvertreter rechnen mit acht bis zehn Erkältungsinfektionen pro Jahr. Die neuen Maßnahmen bedeuteten für Kinder und Jugendliche "einen erheblichen Verlust an Lerntagen, an sozialer Integration und Stabilität."

    Weil die Neuregelung grundsätzlich auch Lehrkräfte und pädagogisches Personal in Kindertagesstätten betreffe, bedeute ein simpler Schnupfen des Personals im schlimmsten Fall Gruppen- und Klassenschließungen.

    "Gesetzliches Testregime" für Kinder und Jugendliche

    Dabei sehen die Elternbeiräte auch den Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte auf ihrer Seite. Deren Präsident Thomas Fischbach habe betont: "Eine Regelung, die Kindern und Jugendlichen bei milden Krankheitssymptomen ein besonderes gesetzliches Testregime abverlangt, oder sie auf andere Weise anders behandelt als Erwachsene, ist aus medizinischer Sicht nicht sachgerecht."

    Erwachsene, die über einen Zeitraum von 48 Stunden symptomfrei sind, könnten bereits fünf Tage nach positivem Corona-Test, wieder am sozialen Leben teilnehmen. Diese Möglichkeit werde Kindern und Jugendlichen nach der Neuregelung nicht zugestanden. Die Elternvertreter bezeichnen die geplanten Neuregelungen als "systematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen".

    KMK-Präsidentin: "Katastrophe für Schülerinnen und Schüler"

    Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Karin Prien, forderte ebenfalls Änderungen. Die CDU-Politikerin, die auch Bildungsministerin von Schleswig-Holstein ist, nannte das Gesetz eine "Katastrophe für Schülerinnen und Schüler". Sie dürften nicht schlechter gestellt werden als Erwachsene. Jedermann sonst könne gemäß Empfehlung des Robert Koch-Instituts nach fünf Tagen wieder ganz normal am Leben teilhaben. Auch Schleswig-Holstein werde dem im Bundesrat so nicht zustimmen.

    Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa

    Kindertagesstätte
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