Auswertung eines Corona-Schnelltests
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Kostenlose Corona-Schnelltests ab kommender Woche geplant

Seit einem Monat sind Corona-Tests in Deutschland nicht mehr umsonst. Das soll sich in Kürze wieder ändern: Die Bürger sollen mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können.

Die kostenlosen Corona-Tests wird es voraussichtlich wieder ab der kommenden Woche geben. Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichten.

Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Test pro Woche

Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest erhalten. Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren "und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen", so der Entwurf.

Seit 11. Oktober sind Corona-Tests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig. Die Neuregelung soll kommende Woche in Kraft treten. Die Verordnung soll bis Ende März 2022 gelten. Sie ist dem Vernehmen nach mit den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP abgestimmt, die sich bereits für die Rückkehr der kostenlosen Tests ausgesprochen hatten.

Beschränkte Zahl von Teststationen

Dienstleister, die derzeit Testungen vornehmen, sollen dem Verordnungs-Entwurf zufolge ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zusätzlich dazu sollten aber anders als früher nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter solle nicht mehr möglich sein. Dadurch solle eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.

Des Weiteren sieht Spahns Verordnung vor, dass Kliniken künftig dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen. Ebenso sollen die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung.

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