Das Bürgergeld soll zum 1. Januar eingeführt werden.
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Das Bürgergeld soll zum 1. Januar eingeführt werden.

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Kompromiss zu Bürgergeld: Ampelfraktionen ändern Gesetzentwurf

Zum Jahreswechsel soll das Bürgergeld Hartz IV ablösen, doch die Union droht das Vorhaben im Bundesrat zu blockieren. Nun haben SPD, Grüne und FDP sich offenbar auf Änderungen verständigt.

Die Ampel-Fraktionen haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf Änderungen am ab Januar geplanten Bürgergeld geeinigt. Wie aus einer der dpa vorliegenden Formulierungshilfe an die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll es unter anderem bei der geplanten zweijährigen Karenzzeit für Leistungsempfänger einige Verschärfungen geben.

Heil: Heizkostenerstattung wird auf Angemessenheit überprüft

Geplant ist etwa, dass die Heizkosten während dieser Zeit nur noch in angemessener Höhe übernommen werden sollen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung sah an dieser Stelle kein Limit für die Kostenübernahme vor. Das hatte unter anderem die Union scharf kritisiert - die auch wegen anderer Kritikpunkte mit einer Blockade des Vorhabens im Bundesrat gedroht hatte.

"Wir haben schnell auf die Forderungen des Bundesrats reagiert und werden im Bundestag noch zahlreiche Änderungen vornehmen, die auch den Wünschen der Länder entsprechen", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Die Erstattung der Heizkosten wird beispielsweise auf Angemessenheit überprüft, um keine falschen Anreize zu setzen. Und die Jobcenter haben stärkere Möglichkeiten gegen Leistungsmissbrauch vorzugehen." Damit komme die Ampel den Forderungen der Union entgegen.

Änderungen am Gesetzentwurf sollen Dienstag beschlossen werden

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, sagte der dpa: "Wir erwarten, dass die Länder jetzt ihrer Verantwortung für die Menschen und die Fachkräftesicherung in schwierigen Zeiten gerecht werden." Der Kompromissvorschlag soll nach dpa-Informationen am Dienstag von den Fraktionen offiziell beschlossen werden.

Am kommenden Donnerstag will sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit der Bürgergeld-Reform befassen. Der Bundesrat könnte dann am 25. November abschließend entscheiden.

Warum das Bürgergeld Hartz IV ablösen soll

Das Bürgergeld soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Januar die bisherige Grundsicherung Hartz IV ablösen. Ziel der rot-grün-gelben Bundesregierung ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen zudem um rund 50 Euro pro Monat steigen.

Eine Blockade der Union in der Länderkammer könnte den Start zum Jahreswechsel in Frage stellen, denn dann müsste ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Politiker von CDU und CSU kritisieren, dass der weitgehende Verzicht auf Sanktionen gegen Bezieherinnen und Bezieher den Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit mindere. Außerdem halten sie das geplante Schonvermögen für zu hoch. Es soll in den ersten 24 Monaten bei 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher liegen.

Derzeit gibt es rund 5,4 Millionen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Zahl der Bürgergeld-Empfänger dürfte laut Bundesarbeitsministerium nicht nennenswert darüber liegen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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