Patienten sitzen im Wartezimmer einer Arztpraxis
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Gesetzlich Versicherte seien in ihren Rechten benachteiligt

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Kassen und Verbände: Rechte gesetzlich Versicherter stärken

Kassen und Verbände schlagen Alarm: Gesetzlich Versicherte könnten ihre Patienten-Rechte nur schlecht umsetzen. Trotz des vor zehn Jahren eingeführten "Patientenrechtegesetzes". Sie fordern, es nachzubessern und schlagen konkrete Maßnahmen vor.

Verbände und Krankenkassen fordern, die Rechte gesetzlich Versicherter zu stärken. Im Alltag gebe es "nach wie vor Probleme bei der Umsetzung der Rechte", hieß es in einer jetzt veröffentlichten, gemeinsamen Erklärung.

Gemeinsame Erklärung von Krankenkassen und Verbänden

Unterschrieben haben die Erklärung die Krankenkasse AOK, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die "Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe" sowie der Verein der Medizinrechtsanwälte. Darin heißt es: "Viele Hürden hindern Patientinnen und Patienten daran, ihre Rechte wahrzunehmen."

Das vor genau zehn Jahren eingeführte "Patientenrechtegesetz" könnten viele gesetzlich Versicherte in der Praxis oft nicht nutzen. Das Gesetz müsse daher nachgebessert werden.

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Behandlungsfehler nur schwer nachvollziehbar

Konkret geht es den Verbänden und Krankenkassen etwa um Behandlungs- und Pflegefehler: Hier nannte der Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe es "zwingend erforderlich, dass eine Pflicht im Gesetz verankert wird, dass nachbehandelnde Ärzte die Patienten unaufgefordert über mögliche Behandlungsfehler des vorbehandelnden Arztes aufklären müssen". Die derzeitige ärztliche Verpflichtung, dies nur auf Nachfrage der Patientinnen und Patienten zu klären oder zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren, "ist nicht hinzunehmen".

Bei Rechtsstreitigkeiten benachteiligt

Aber auch bei Rechtsstreitigkeiten würden gesetzlich Versicherte systematisch benachteiligt. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, sagte, gesetzlich versicherte Patienten bekämen eine viel strengere Beweispflicht auferlegt als üblich: "Der Gesetzgeber muss das korrigieren", sagte Engelmeier. "Es kann nicht sein, dass sich Rechtsstreite über Jahre hinziehen", sagte wiederum Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende der AOK. Diese Belastung und Ungewissheit über mehrere Jahre hinweg hätten eine Auswirkung auf die Gesundheit der Betroffenen.

Mehr Klarheit bei Behandlungen für gesetzlich Versicherte

Außerdem fordern die Krankenkassen und Verbände, dass gesetzlich Versicherte mehr Einsicht in ihre Behandlungen bekommen müssen. Der Vorstand des Vereins der Medizinrechtsanwälte, Thomas Motz, sagte: Diese Rechte hätten bislang nur unzureichend Eingang ins Gesetz gefunden. Die Einsichtsrechte müssten über die Patientenakte hinaus erweitert werden. "Das betrifft unter anderem Hygienepläne, Funktionsprüfungen medizinischer Geräte sowie Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten bedeutsam sein können."

Lauterbach verspricht Weiterentwicklung des Gesetzes

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, in Kürze würden Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes vorgelegt. Bei einem Festakt zum zehnjährigen Jubiläum sagte er, das Patientenrechtegesetz habe "den Interessen von Patientinnen und Patienten mehr Gewicht verliehen. Das war ein guter Anfang für einen Perspektivwechsel". Er betonte zugleich: "Aber wir wollen mehr." Daher werde das Gesetz weiterentwickelt.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, sagte auf der Veranstaltung, die tatsächliche Durchsetzung der Patientenrechte scheitere aktuell "zu oft an schwer zu überwindenden rechtlichen Hürden". Insbesondere im Fall von Behandlungsfehlern sollte die Bundesregierung bald tätig werden, so Schwartze. "Die Reduzierung des Beweismaßes bei Behandlungsfehlern kann hier ein erster wichtiger Schritt sein."

Mit Informationen von AFP

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