Bundesjustizminister Marco Buschmann will in der Energiekrise überschuldeten Unternehmen im Insolvenzrecht entgegenkommen.
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Bundesjustizminister Marco Buschmann will Unternehmen in unsicheren Zeiten die Unternehmen mit einer Insolvenz-Initiative entlasten.

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Insolvenzantrag: Zeitliche Hilfe für überschuldete Betriebe

Unternehmen, die wegen Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen, sollen eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Antragspflicht erhalten - so die Pläne von Justizminister Buschmann. Das gilt jedoch nicht für zahlungsunfähige Betreibe.

Betriebe und Unternehmen ächzen unter den Energiekosten. Bundesjustizminister Marco Buschmann will in der Energiekrise überschuldeten Unternehmen im Insolvenzrecht entgegenkommen, nicht aber zahlungsunfähigen Firmen. Würde das Kriterium der Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt, könnte das Vertrauen der Betriebe untereinander schwinden, sagte der FDP-Politiker am Freitag in Berlin. "Dann droht möglicherweise eine Vorkasse-Wirtschaft." Das könnte schwere Folgen haben. Vertrauen im Wirtschaftskreislauf sei wichtig, etwa um Waren gegen Rechnung zu liefern.

Gesunde Betriebe sollen von Neuregelung profitieren

Buschmann sagte, der geplante Weg werde einer Reihe von Firmen helfen. Profitieren sollen Betriebe, die eigentlich gesund sind, ein etabliertes Geschäftsmodell und eine gute Perspektive haben, die aber derzeit unter den explodierenden Energiekosten leiden. Geplant ist eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung. Firmen sollen hier von der Antragspflicht ausgenommen werden, wenn deren Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist - statt sonst zwölf Monaten.

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Details für Strompreispauschale noch offen

Buschmann ergänzte, das gebe Unternehmen mehr Planungssicherheit und mache die Fortführungsprognose einfacher. Die Änderungen sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Denn die Energiepreise, die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine sprunghaft gestiegen sind, seien eine enorme Belastung für Betriebe, vor allem im Mittelstand und Handwerk. Die Bundesregierung wolle deswegen auch mit einer Strompreisbremse für Entlastung sorgen. Hier sind die Details aber noch offen.

Experten zufolge spielt Überschuldung als alleiniger Insolvenzgrund in der Praxis allerdings fast keine Rolle. In der Regel melden Unternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz an. Eine Insolvenz wegen Überschuldung kann nach bisher geltendem Recht vermieden werden, wenn ein Gutachter dem Unternehmen eine "positive Fortführungsprognose" für die nächsten zwölf Monate attestiert.

Habeck will Schutzschirm größer aufspannen

Bundeswirtschaftsminister Habeck plant derweil einen größeren Schutzschirm für die Betriebe. "Ich bin in Sorge, was die wirtschaftliche Entwicklung anbetrifft. Die hohen Energiepreise, die Weizenpreise, gestörte Lieferketten setzen viele Betriebe enorm unter Druck. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das ein ernstes Problem", sagte er am Donnerstag dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Es gibt bereits einen Schutzschirm, unter den auch kleine und mittlere Unternehmen schon schlüpfen können." Aber klar sei: "Für den Herbst und Winter müssen wir den Schutzschirm größer aufspannen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck und Konzentration, damit wir zielgenau und wirksam unterstützen", betonte Habeck. "Wir eichen die Programme und erweitern sie."

Mit Reuters-Material.

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Eine Person füllt einen Insolvenzantrag aus.
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