Eine Hausfront mit vielen Balkonen, auf die die Sonne scheint.
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Bei Hitze in der Wohnung haben Mieter wenig Möglichkeiten.

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Hitze in der Wohnung: Können Mieter Mängel geltend machen?

Hitze in der Wohnung: Können Mieter Mängel geltend machen?

Bei einer Raumtemperatur um die 30 Grad erscheint einigen eine Mietwohnung kaum mehr bewohnbar. Doch Hitze an sich ist kein Mietmangel. Trotzdem kann es Einzelfälle von Mietminderung geben. Und manchen Hitzeschutz dürfen Mieter ungefragt anbringen.

In weiten Teilen Deutschlands herrscht eine Hitzewelle. Auch Mieterinnen und Mietern kann das zu schaffen machen. Allerdings ist selbst eine überhitzte Dachgeschosswohnung in der Regel kein Mietmangel, wie der Deutsche Mieterbund betont. Welche Rechte und Pflichten in Wohnungen greifen:

Gibt es eine festgelegte Höchsttemperatur für Mietwohnungen?

Es gibt keine generellen gesetzlichen Regelungen über Temperaturhöchstgrenzen in Wohnräumen, auf die Mieterinnen und Mieter sich berufen könnten. Denkbar wären höchstens individuelle vertragliche Vereinbarungen, die in bestimmten Konstellationen greifen. Ansonsten gilt, dass Hitze per se kein Mietmangel ist.

  • Zum Artikel: "Viel trinken, Pausen, Schatten: Tipps gegen die Hitze"

Sind Temperaturen um die 30 Grad ein Mietmangel?

Laut Mieterbund kann nur in Einzelfällen geprüft werden, ob die Bedingungen derart extrem sind, dass eine vertragsgemäße Nutzung der Räume nicht mehr möglich ist oder eventuell ein baulicher Mangel am Haus vorliegt.

Tagelange Wohnungstemperaturen um 30 Grad auch bei zumutbaren Gegenmaßnahmen können laut Verband durchaus Hinweise auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand sein. Dann käme gegebenenfalls auch eine Mietminderung in Frage. Aber wie gesagt: Entscheidend ist stets immer nur der ganz konkrete Einzelfall.

Ist bei überhitzten Dachgeschosswohnungen Mietminderung möglich?

Amtsgerichte kamen bei stark aufgeheizten Dachgeschosswohnungen schon zu unterschiedlichen Einschätzungen. In einem Fall aus Hamburg, in dem es um eine hochpreisige und gut ausgestattete Neubauwohnung ging, sah ein Gericht eine Mietminderung von 20 Prozent als gerechtfertigt an.

In einem anderen Fall aus Leipzig hingegen kam das Gericht laut Mieterbund zu der Auffassung, dass der Mieter bei der Anmietung seiner Wohnung mit einem Temperaturanstieg rechnen musste und sommerliche Innentemperaturen von 30 Grad hinzunehmen habe.

Können Mieter den Einbau von Klimaanlage oder Rollos verlangen?

Auch Hitzeschutzmaßnahmen können Mieterinnen und Mieter von Vermietern nur dann verlangen, wenn es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Selbst in diesen Fällen entscheidet jedoch der Eigentümer, welche Gegenmittel er für geeignet hält. Den Einbau einer Klimaanlage können Nutzerinnen oder Nutzer etwa nicht verlangen, sofern es ihr Vermieter nur bei Rollos belassen möchte.

  • Zum Artikel: "Tipps für erholsame Nächte: So schlafen Sie auch bei Hitze gut"

Welchen Hitzeschutz dürfen Mieter selber anbringen?

Auf eigene Faust dürfen Mieterinnen und Mieter übrigens nur Veränderungen vornehmen, die nicht in die Gebäudesubstanz eingreifen. Schon das Anbringen von Außenjalousien, Markisen oder Sonnensegel an der Fassade stellt einen solchen Eingriff dar und sollte vorab genehmigt werden.

Gegebenenfalls müssen solche Anbauten beim Auszug auch wieder abgebaut werden. Unproblematisch sind dagegen Klemmjalousien oder Schutzfolien, die Fensterrahmen nicht beschädigen.

Material von AFP

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