Monatelang wurde über das geplante Heizungsgesetz gestritten – jetzt ist es auf der Zielgeraden.
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Monatelang wurde über das geplante Heizungsgesetz gestritten – jetzt ist es auf der Zielgeraden.

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Heizungsgesetz: Tag der Entscheidung im Bundestag

Monatelang wurde über das geplante Heizungsgesetz gestritten – jetzt ist es auf der Zielgeraden. Im Kern bleibt es dabei, dass Heizen klimafreundlich werden soll. Ihre ursprünglichen Pläne hat die Ampel aber zum Teil entschärft.

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Starkregen, Stürme, Dürren: Wetterextreme häufen sich – und sie entfalten eine immer größere Wucht. Wissenschaftler führen das auf die Erderwärmung zurück. Die Ampel-Regierung sieht im geplanten Heizungsgesetz einen Beitrag zum Klimaschutz. Das macht Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge diese Woche im ZDF-Interview deutlich. Aus ihrer Sicht zeigen beispielsweise die Bilder aus den griechischen Unwettergebieten, wie sich der Klimawandel schon jetzt auswirkt: aktuell "Autos, die weggeschwemmt werden" und zuvor "brennende Wälder".

An diesem Freitag entscheidet der Bundestag über die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, wie das Heizungsgesetz offiziell heißt. Damit will die Ampel eine monatelange Debatte beenden, die von schrillen Tönen begleitet war und die als ein Grund für das Umfragetief der Regierungsparteien genannt wird.

Koalition streitet über "Heiz-Hammer"

Anfang des Jahres macht in Berlin ein erster Entwurf für das Heizungsgesetz die Runde. Es dauert nicht lange, bis die Pläne die Redaktion einer großen Boulevard-Zeitung erreichen, die dem Vorhaben das Etikett "Heiz-Hammer" verpasst. Das ist der Moment, in dem sich eine Welle der Empörung aufbaut. In den Wochen danach gerät der zuständige Minister Robert Habeck immer mehr in die Defensive. Und Teile der FDP gehen zunehmend auf Distanz zu den Plänen des Grünen-Politikers.

Schnell entwickelt sich ein großer Koalitionsstreit rund um das Heizungsgesetz. Rund 30 Stunden brauchen die Ampel-Spitzen bei einem Treffen, um diesen und andere Konflikte zu entschärfen. Im April stimmt das Bundeskabinett den Plänen von Habeck zwar zu, aber die FDP hat nach wie vor so große Vorbehalte, dass Parteichef Christian Lindner in seiner Eigenschaft als Finanzminister sein "Ja" mit einer Protokollerklärung verbindet. Darin kündigt er Änderungen im parlamentarischen Verfahren an.

Ampel-Zeitplan fürs Heizungsgesetz platzt zunächst

Wochenlang können sich die Koalitionsfraktionen nicht darauf einigen, die Gesetzespläne auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Erst im Juni bringt das Regierungsbündnis das Vorhaben in den Bundestag ein. Die Ampel-Parteien haben sich zwar auf "Leitplanken" geeinigt, wonach Hausbesitzern mehr Zeit für die Umrüstung von Heizungen gegeben werden soll. Aber der Zeitplan für das Gesetz selbst ist straff. SPD und Grüne wollen, dass der Bundestag die Pläne noch vor der Sommerpause beschließt. Doch daraus wird nichts: Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Eilantrag eines CDU-Abgeordneten statt, der sich durch das angestrebte Tempo bei der parlamentarischen Beratung in seinen Rechten verletzt sieht.

Die Koalition beschließt daraufhin, dass das Gesetz erst Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll – also in der laufenden Woche. Am vergangenen Dienstag unternimmt die Opposition noch einen Versuch, die Entscheidung zu verzögern. Doch der Antrag scheitert an der Ampelmehrheit. Damit soll das Parlament an diesem Freitag endgültig über das Heizungsgesetz entscheiden.

Ampel will Heizungsgesetz mit Wärmeplanung verzahnen

Grundlage für den Beschluss ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, verbunden mit einer Beschlussempfehlung aus dem Klimaschutz-Ausschuss. Damit gehen umfangreiche Änderungen am Regierungsentwurf einher. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen mit der sogenannten kommunalen Wärmeplanung und entsprechenden Übergangsregelungen zu verknüpfen.

Das heißt konkret: Neu eingebaute Heizungen sollen künftig vom Grundsatz her mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen erfüllen diese Vorgabe in der Regel nicht. Das Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, die Vorschriften daraus aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei anderen Neubauten und – noch wichtiger – bei Häusern im Bestand hängt es davon ab, wann die jeweilige Kommune einen Wärmeplan vorlegt.

Heizungsgesetz: Nutzer von Fernwärme müssen nichts tun

Aus einem solchen Plan soll hervorgehen, ob vor Ort beispielsweise ein Fernwärmeanschluss möglich ist. In diesem Fall stellt sich für Hausbesitzer die Frage nicht mehr, ob etwa der Kauf einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage ratsam sein könnte. Denn auch wer mit Fernwärme heizt, erfüllt die geplanten Vorgaben. Nach den Ampel-Plänen wird es unterschiedliche Fristen für die Wärmeplanung geben – je nach Größe der Städte und Gemeinden. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen verpflichtet werden, bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Alle anderen Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit dafür. Je nach Planungstempo in der betreffenden Kommune können die Vorgaben aber auch früher greifen.

Die Ampel will Heizungsbesitzer beim Umstieg unterstützen. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für alle. Die Förderung kann abhängig von Einkommen und Geschwindigkeit der Umrüstung auf maximal 70 Prozent ansteigen. Doch in den Augen von Kritikern reichen die bisherigen Pläne nicht aus, die sozialen Folgen abzufedern. Auch das dürfte bei der anstehenden Bundestagsdebatte eine Rolle spielen.

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