Bildbeitrag

BGH

Bildbeitrag
>

Heimlich gemachte Aufnahmen aus Öko-Hühnerställen zulässig

Heimlich gemachte Aufnahmen aus Öko-Hühnerställen zulässig

Fernsehsender dürfen illegal aufgenommene Bilder aus der Massentierhaltung zeigen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie die Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen gegenüber den "unternehmensbezogenen Interessen", wie der BGH urteilte.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Er gab damit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) im Streit mit einem Erzeugerzusammenschluss für Bio-Produkte in Mecklenburg-Vorpommern recht.

MDR strahlte heimliche Filmaufnahmen von Tierschützern aus

Im Mai 2012 war ein Tierschützer in die Hühnerställe von zwei der elf verbundenen Bio-Betriebe eingedrungen und hatte dort heimlich Filmaufnahmen gemacht. Zu sehen waren darauf unter anderem tote Tiere und Hühner mit unvollständigem Federkleid. Der Tierschützer überließ die Aufnahmen dem MDR. Dieser verwendete sie im September 2012 für einen Beitrag der Reihe "ARD Exklusiv" unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein" und zeigten sie im ARD-Magazin "Fakt". Beide Beiträge beschäftigten sich mit den Auswirkungen des Preisdrucks durch die Aufnahme von Bio-Produkten in die Regale von Supermärkten und Discountern.

Erzeuger klagten auf Unterlassung

Der Erzeugerzusammenschluss wehrte sich gegen die Ausstrahlungen und klagte auf Unterlassung. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte er damit noch Erfolg. Der BGH hob diese Urteile nun jedoch auf und wies die Klage der Bio-Landwirte ab.

Zwar seien die Aufnahmen rechtswidrig erfolgt, und ihre Ausstrahlung beeinträchtige das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Landwirte. Dies sei hier aber nicht rechtswidrig gewesen. Das vom MDR "verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und sein Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen", urteilten die Karlsruher Richter.