Auch die Caritas tritt dem Verfahren zur finanziellen Anerkennung erlittenen Leids in ihren Einrichtungen bei.
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Auch die Caritas tritt dem Verfahren zur finanziellen Anerkennung erlittenen Leids in ihren Einrichtungen bei.

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Caritas regelt Entschädigung von Missbrauchsopfern neu

Wer in Einrichtungen der Caritas Missbrauch erlitten hat, kann künftig auch bei dem Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche Anträge auf finanzielle Anerkennung des Leids stellen – so, wie die Deutsche Bischofskonferenz schon seit Januar 2021 zahlt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas sollen künftig auf gleichem Wege entschädigt werden wie jene, die in katholischen Bistümern Missbrauch erlitten haben. Wie der Deutsche Caritasverband am Dienstag mitteilte, können in ihren Einrichtungen Geschädigte ab 1. August einen Antrag zur sogenannten Anerkennung des erlittenen Leids bei der diözesanen Caritasstelle einreichen. Der Antrag geht dann an die sogenannte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn.

Caritas übernimmt Praxis der Deutschen Bischofskonferenz

Die UKA nimmt derlei Anträge von Betroffenen, die in diözesanem Verantwortungsbereich missbraucht wurden, seit Anfang 2021 für die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) entgegen. Die Kommission prüft die darin geschilderten Erlebnisse Betroffener, "legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an", hatte die DBK zur Etablierung der UKA Ende 2020 informiert.

In diese Praxis steigt nun auch die Caritas ein. "Mit dem Beitritt zu dem bewährten Verfahren der UKA ermöglichen wir, dass Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten", kommentierte die zuständige Vorständin des Deutschen Caritasverbandes, Susanne Pauser.

"Eckiger Tisch": "Selbst gestrickte Lösung" der Bischöfe

Das freiwillige Verfahren der Bischöfe geriet in der Vergangenheit allerdings immer wieder in die Kritik von Betroffenen-Verbänden. Auf BR-Anfrage spricht Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative "Eckiger Tisch" von einer "von den Bischöfen selbst gestrickten Lösung". Verantwortungsträger der katholischen Kirche, auch manche Bischöfe und Erzbischöfe, waren erwiesenermaßen an Vertuschung von Missbrauch beteiligt.

Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert sich die UKA nach eigener Darstellung an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern – an deren oberem Rand, wie es heißt. Eine Höchstgrenze gebe es nicht. Die Verfahrensordnung sieht lediglich vor, dass bei Beträgen oberhalb von 50.000 Euro die jeweiligen kirchlichen Institutionen zustimmen. Diese Zustimmung ist laut UKA bislang stets erfolgt.

Bischöfe und Caritas betonen Freiwilligkeit ihrer Zahlungen

Die Bischöfe und mit ihnen nun auch die Caritas unterstreichen dabei, dass das angebotene Verfahren ihrerseits eine freiwillige Leistung sei. Betroffene könnten ihre Rechtsansprüche weiterhin auch in ordentlichen Gerichtsverfahren geltend machen. Dies versucht derzeit etwa ein Betroffener aus dem Erzbistum München und Freising mit einer Zivilklage vor dem Landgericht Traunstein.

Ein Weg, vor dem der Sprecher des Münchner Betroffenen-Beirats, Richard Kick, den Hut zieht. Die kirchlicherseits vorgehaltene Alternative kommentiert er einstweilen so: "Das Anerkennungsverfahren der Bischofskonferenz ist willkürlich und für die Opfer in keinster Weise angemessen. Dass die Caritas nach diesen leidvollen Erfahrungen nichts Besseres zu bieten hat, ist enttäuschend, aber besser als nichts."

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