Zerstörtes Haus in der Ukraine. Davor weht die ukrainische Fahne.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Pool Philip Reynaers

Ukrainische Flagge vor einem zerstörten Haus

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Putin vor Gericht in Den Haag – Wie realistisch ist das?

Die Justizminister der G7-Gruppe beraten heute in Berlin über die wirksame Verfolgung von Kriegsverbrechern im Ukraine-Krieg. Sie wollen die Verantwortlichen vor Gericht bringen, auch aus der russischen Führungsriege. Wie realistisch ist das?

Über dieses Thema berichtet: Thema des Tages am .

"Uns alle eint ein Ziel: Wir wollen Kriegsverbrecher vor Gericht bringen." Das schrieb Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei Twitter. Der Anlass für die heutigen Beratungen der G7-Minister sei "Russlands Angriffskrieg und die Folgen". Teilnehmer des Treffens in Berlin sind unter anderem EU-Justizkommissar Didier Reynders, der ukrainische Justizminister Denys Maljuska, der ukrainische Generalstaatsanwalt Andrij Kostin sowie der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim A. A. Chan.

Putin vor dem Internationalen Gerichtshof – Wie realistisch ist das?

Kriegsverbrecher im Ukraine-Konflikt wirksam zu verfolgen und vor Gericht zu bringen sei das Ziel, erklärte Buschmann – doch ist es auch realistisch, den russischen Präsidenten Putin vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen? Im BR24 Thema des Tages sagt Völkerrechtler Gerd Hankel, es bestehe zumindest die Hoffnung, dass das geschieht.

"Das Recht macht es möglich, die Politik derzeit noch nicht. Aber es handelt sich hier um Verbrechen, die im Raum stehen, die nicht verjähren" sagte Hankel. "Das heißt, das Recht hat Zeit", fügte er hinzu. Und in welcher Situation sich die Russische Föderation in den nächsten Monaten und Jahren befinde, sei unklar.

Ziel: Auch russische Führungsebene zur Verantwortung ziehen

Buschmann zeigte sich auf einer Veranstaltung seines Ministeriums Anfang November sicher, dass am Ende auch "der höheren russischen Führungsebene" vor dem Internationalen Strafgerichtshof der Prozess gemacht werde. Das resultiere aus dem sogenannten Weltrechtsprinzip, so Hankel, und erklärt: "Bei einer bestimmten Schwere einer Straftat ist es ganz gleich, welche Staatsangehörigkeit der Täter, welche Staatsangehörigkeit das Opfer, und wo das Verbrechen geschehen ist." Es seien aber die "großen Fische" die die Befehle geben, die Vorgesetzten, "die nicht eingreifen, obwohl sie wissen, dass Verbrechen geschehen", fügte Hankel hinzu.

Beweisaufnahme läuft seit Monaten

Ohne überzeugende Beweise für Vergewaltigungen, Folterungen und Tötungen könne es kein Urteil geben, insofern seien die Beweise sehr, sehr wichtig, erklärte Hankel. Die würden aber bereits seit Monaten gesammelt und dann entweder nach Den Haag übermittelt, oder an die Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Länder. "Ich bin ziemlich sicher, dass es in vielen Fällen schon nahezu fertige oder vielleicht schon fertiggestellte Anklageschriften gibt", so Hankel. Dabei sei es aber sehr wichtig, solche Verfahren zeitnah durchzuführen, damit die Opfer nicht in Vergessenheit gerieten und Angehörige nicht mit lächerlich geringen Entschädigungssummen abgespeist würden.

  • Zum Artikel: Ukraine-Krieg: Ist Russland noch lange nicht am Ende?

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